ANHANG VO (EU) 2026/164

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung
3a890i Cholinchlorid

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Wässrige Lösung mit einem Mindestgehalt an Cholinchlorid von 74 %

Charakterisierung des Wirkstoffs

Cholinchlorid

C5H14Cl·NO

CAS-Nr.: 67-48-1

Fest, durch chemische Synthese gewonnen

Reinheitskriterien: mindestens 99 % in der Trockenmasse

2-Chlorethanol: höchstens 30 mg/kg

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Cholinchlorid im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen, in Mischfuttermitteln und in Tränkwasser: Ionenchromatografie mit Leitfähigkeitsdetektion (IC-CD)

Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff darf über das Tränkwasser verabreicht werden.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen, die Stabilität bei Wärmebehandlung und die Stabilität in Tränkwasser anzugeben.
3.
Die gleichzeitige Verwendung von Cholinchlorid in Futtermitteln und Tränkwasser ist nicht zulässig.
4.
Auf dem Etikett von Futtermitteln, die Cholinchlorid enthalten, für Geflügel und Schweine ist Folgendes anzugeben:

Bei Geflügel und Schweinen wird ein Ergänzungsgehalt von höchstens 1000 mg Cholinchlorid/kg Alleinfuttermittel empfohlen.

5.
In der Gebrauchsanweisung für Futtermittel, die Cholinchlorid enthalten, für Geflügel und Schweine ist Folgendes anzugeben: „Die gleichzeitige Verwendung mit Tränkwasser, dem Cholinchlorid zugesetzt wurde, ist nicht zulässig.”
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
16. Februar 2036
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung
3a890ii Cholinchlorid

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung mit einem Mindestgehalt an Cholinchlorid von 50 %

Fest

Charakterisierung des Wirkstoffs

Cholinchlorid

C5H14Cl·NO

CAS-Nr.: 67-48-1

Fest, durch chemische Synthese gewonnen

Reinheitskriterien: mindestens 99 % in der Trockenmasse

2-Chlorethanol: höchstens 30 mg/kg

Analysemethode (2)

Zur Bestimmung von Cholinchlorid im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen, in Mischfuttermitteln und in Tränkwasser: Ionenchromatografie mit Leitfähigkeitsdetektion (IC-CD)

Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff darf über das Tränkwasser verabreicht werden.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen, die Stabilität bei Wärmebehandlung und die Stabilität in Tränkwasser anzugeben.
3.
Die gleichzeitige Verwendung von Cholinchlorid in Futtermitteln und Tränkwasser ist nicht zulässig.
4.
Auf dem Etikett von Futtermitteln, die Cholinchlorid enthalten, für Geflügel und Schweine ist Folgendes anzugeben:

Bei Geflügel und Schweinen wird ein Ergänzungsgehalt von höchstens 1000 mg Cholinchlorid/kg Alleinfuttermittel empfohlen.

5.
In der Gebrauchsanweisung für Futtermittel, die Cholinchlorid enthalten, für Geflügel und Schweine ist Folgendes anzugeben: „Die gleichzeitige Verwendung mit Tränkwasser, dem Cholinchlorid zugesetzt wurde, ist nicht zulässig.”
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
16. Februar 2036

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

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