Artikel 1 VO (EU) 2026/171
Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für den im Anhang beschriebenen Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe” , Funktionsgruppe „Konservierungsmittel” , sowie in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe” , Funktionsgruppe „Aromastoffe” , einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
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