ANHANG II VO (EU) 2026/196

Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert:

1.
der Eintrag für „E 410 JOHANNISBROTKERNMEHL” erhält folgende Fassung:

E 410
JOHANNISBROTKERNMEHL

Synonyme Carobin; Karobbe
Definition Johannisbrotkernmehl ist das vermahlene Endosperm der Samen des Johannisbrotbaums, Ceratonia siliqua (L.) Taub. (Familie Leguminosae). Die Samen werden durch Behandlung der Kerne mit verdünnter Schwefelsäure oder mechanisch unter Erwärmung enthülst und vom Keimling befreit; anschließend wird das Endosperm gemahlen und gesiebt, um natives Johannisbrotkernmehl zu gewinnen. Johannisbrotkernmehl besteht hauptsächlich aus hydrokolloidalem Polysaccharid mit hoher Molmasse, zusammengesetzt aus Galactopyranose- und Mannopyranoseeinheiten in glycosidischer Bindung, die chemisch als Galactomannan beschrieben werden können.
Einecs 232-541-5
CAS-Nummer 9000-40-2
Chemische Bezeichnung
Chemische Formel
Molmasse 50000-3000000
Gehalt Galactomannan-Gehalt mindestens 75 %
Beschreibung weißes bis gelblich-weißes, praktisch geruchloses Pulver
Merkmale
Galactose-Test besteht Test
Mannose-Test besteht Test
Mikroskopische Prüfung Eine gemahlene Probe in wässriger Lösung mit 0,5 % Iod und 1 % Kaliumiodid auf einen Glasträger geben und unter dem Mikroskop untersuchen. Johannisbrotkernmehl enthält langgestreckte röhrenförmige Zellen, die mehr oder weniger dicht gepackt sind. Die darin enthaltenen braunen Körper sind wesentlich regelmäßiger geformt als in Guarkernmehl. Guarkernmehl besteht aus engen Gruppen runder bis birnenförmiger Zellen. Die darin enthaltenen Körper sind gelb bis braun
Löslichkeit vollständig dispergierbar in heißem Wasser; nicht löslich in Ethanol
Reinheit
Trocknungsverlust höchstens 15 % (105 °C, 5 Stunden)
Asche höchstens 1,2 %, bestimmt bei 800 °C
Proteine (N × 6,25) höchstens 7 %
Säureunlösliche Bestandteile höchstens 4 %
Stärke Nicht nachweisbar durch folgendes Verfahren: Einer 1:10-Dispersion der Probe einige Tropfen Iodlösung hinzufügen. Es tritt keine Blaufärbung auf.
Arsen höchstens 0,1 mg/kg
Blei höchstens 0,4 mg/kg
Quecksilber höchstens 0,1 mg/kg
Cadmium höchstens 0,1 mg/kg
Ethanol und Propan-2-ol höchstens 1 %, einzeln oder zusammen
Mikrobiologische Kriterien
Gesamtkeimzahl höchstens 5000 KBE/g
Hefen und Schimmelpilze höchstens 500 KBE/g
Enterobakterien in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung, getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten und getrockneter Folgenahrung)
Escherichia coli in 1 g nicht nachweisbar
Salmonella spp. in 25 g nicht nachweisbar
Cronobacter spp. (Enterobacter sakazakii) in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung und getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten)

2.
Der Eintrag für „E 412 GUARKERNMEHL” erhält folgende Fassung:

E 412
GUARKERNMEHL

Synonyme Cyamopsis-Gummi; Guarmehl
Definition Guarkernmehl ist das vermahlene Endosperm der Samen des Guarbaumes, Cyamopsis tetragonolobus (L.) Taub. (Familie Leguminosae). Der Keimling und das Endosperm werden durch Mahlen und Sieben voneinander getrennt. Die Hülse wird durch Behandlung mit feuchter oder trockener heißer Luft und Sieben entfernt. Besteht hauptsächlich aus hydrokolloidalem Polysaccharid mit hoher Molmasse, zusammengesetzt aus Galactopyranose- und Mannopyranoseeinheiten in glycosidischer Bindung, die chemisch als Galactomannan beschrieben werden können. Zur Anpassung der Viskosität kann das Mehl teilweise hydrolysiert werden, und zwar durch Wärmebehandlung, milde Säurehydrolyse oder alkalische Oxidation.
Einecs 232-536-0
CAS-Nummer 9000-30-0
Chemische Bezeichnung
Chemische Formel
Molmasse 50000-8000000
Gehalt Galactomannan-Gehalt mindestens 75 %
Beschreibung weißes bis gelblich-weißes, praktisch geruchloses Pulver
Merkmale
Galactose-Test besteht Test
Mannose-Test besteht Test
Löslichkeit dispergierbar in kaltem Wasser
Reinheit
Trocknungsverlust höchstens 15 % (105 °C, 5 Stunden)
Asche höchstens 5,5 %, bestimmt bei 800 °C
Säureunlösliche Bestandteile höchstens 7 %
Proteine höchstens 10 % (Faktor N mal 6,25) (Kjeldahl-Verfahren)
Stärke Nicht nachweisbar durch folgendes Verfahren: Einer 1:10-Dispersion der Probe einige Tropfen Iodlösung hinzufügen. Es tritt keine Blaufärbung auf.
Organische Peroxide höchstens 0,7 meq Aktivsauerstoff je kg Probe
Furfural höchstens 1 mg/kg
Pentachlorphenol höchstens 0,01 mg/kg
Arsen höchstens 0,1 mg/kg
Blei höchstens 0,2 mg/kg
Quecksilber höchstens 0,1 mg/kg
Cadmium höchstens 0,1 mg/kg
Mikrobiologische Kriterien
Gesamtkeimzahl höchstens 5000 KBE/g
Hefen und Schimmelpilze höchstens 500 KBE/g
Enterobakterien in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung, getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten und getrockneter Folgenahrung)
Escherichia coli in 1 g nicht nachweisbar
Salmonella spp. in 25 g nicht nachweisbar

3.
Der Eintrag für „E 414 GUMMI ARABICUM” erhält folgende Fassung:

E 414
GUMMI ARABICUM (AKAZIENGUMMI)

Synonyme
Definition Akaziengummi ist das an der Luft gehärtete Exsudat aus Stämmen und Zweigen von Acacia senegal (L.) Willdenow oder eng verwandten Acaciaarten (Familie Leguminosae). Es besteht hauptsächlich aus Polysacchariden mit hoher Molmasse und deren Calcium-, Kalium- und Magnesiumsalzen, bei deren Hydrolyse Arabinose, Galactose, Rhamnose und Glucuronsäure entstehen.
Einecs 232-519-5
CAS-Nummer 9000-01-5
Chemische Bezeichnung
Chemische Formel
Molmasse etwa 350000
Gehalt
Beschreibung Unvermahlenes Akaziengummi tritt in Form weißer oder gelblich-weißer runder Tropfen verschiedener Größe oder in eckigen Fragmenten auf; manchmal ist es mit dunkleren Fragmenten vermischt. Im Handel ist es ferner (bei weißer bis gelblich-weißer Farbe) in Form von Flocken, Körnchen oder Pulver oder in sprühgetrockneter Form erhältlich.
Merkmale
Löslichkeit 1 g löst sich in 2 ml kalten Wassers und bildet eine leichtflüssige Dispersion, die gegenüber Lackmus sauer ist; in Ethanol ist es unlöslich.
Reinheit
Trocknungsverlust höchstens 17 % (bei 105 °C über 5 Stunden) für die körnige und höchstens 10 % (bei 105 °C über 4 Stunden) für die sprühgetrocknete Form
Asche insgesamt höchstens 4 %
Säureunlösliche Asche höchstens 0,5 %
In Säure unlösliche Fraktion höchstens 1 %
Stärke oder Dextrin Eine 1:50-Dispersion des Gummis kochen und abkühlen. Zu 5 ml dieser Dispersion einen Tropfen Iodlösung hinzufügen. Es tritt keine bläuliche oder rötliche Färbung auf
Tannin 10 ml einer 1:50-Dispersion ca. 0,1 ml Eisenchloridlösung (9 g FeCl3 · 6H2O auf 100 ml mit Wasser aufgefüllt) hinzufügen. Es tritt weder eine schwärzliche Färbung ein noch bildet sich ein schwärzlicher Niederschlag
Arsen höchstens 0,1 mg/kg
Blei höchstens 0,05 mg/kg
Quecksilber höchstens 0,05 mg/kg
Cadmium höchstens 0,05 mg/kg
Aluminium

höchstens 100 mg/kg (nur bei Verwendung als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

höchstens 200 mg/kg (alle Verwendungen außer als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

Hydrolyseprodukte weder Mannose noch Xylose oder Galacturonsäure (Nachweis durch Chromatografie)
Proteine

höchstens 3,5 %

Oxidasen und Peroxidasen, die in Akaziengummi auf natürliche Weise oder infolge der Verarbeitung auftreten, sollten während der Herstellung von Akaziengummi zur Verwendung in Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder inaktiviert werden.

Mikrobiologische Kriterien
Gesamtkeimzahl höchstens 10000 KBE/g
Hefen und Schimmelpilze höchstens 10000 KBE/g
Salmonella spp. in 25 g nicht nachweisbar
Enterobakterien in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung, getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten und getrockneter Folgenahrung)
Escherichia coli in 5 g nicht nachweisbar
Cronobacter spp. (Enterobacter sakazakii) in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung und getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten)

4.
Der Eintrag für „E 415 XANTHAN” erhält folgende Fassung:

E 415
XANTHAN
Synonyme
Definition Xanthan ist ein Polysaccharid-Gummi mit hoher Molmasse, gewonnen durch Fermentation von Kohlenhydraten mit einer Reinkultur von Stämmen von Xanthomonas campestris, die eindeutig identifiziert wurden und die Kriterien für einen QPS-Status erfüllen (d. h. keine antimikrobiellen Resistenzgene erworben haben), gereinigt durch Extraktion mit Ethanol oder Propan-2-ol, getrocknet und gemahlen. Es enthält D-Glucose und D-Mannose als vorherrschende Hexoseeinheiten zusammen mit D-Glucuronsäure, Brenztraubensäure und Essigsäure; wird als Natrium-, Kalium- oder Calciumsalz erstellt. Seine Dispersion in Wasser ist neutral. Das Enderzeugnis darf keinerlei enzymatische Restaktivität aufweisen.
Einecs 234-394-2
CAS-Nummer 11138-66-2
Chemische Bezeichnung
Chemische Formel
Molmasse etwa 1000000
Gehalt erzeugt mindestens 4,2 % und höchstens 5 % CO2, entsprechend 91 % bis 108 % Xanthan in der Trockenmasse
Beschreibung cremefarbiges Pulver
Merkmale
Löslichkeit dispergierbar in Wasser; nicht löslich in Ethanol
Reinheit
Trocknungsverlust höchstens 15 % (105 °C, 2,5 Stunden)
Asche insgesamt höchstens 16 % (bezogen auf die Trockenmasse), bestimmt bei 650 °C nach 4-stündigem Trocknen bei 105 °C
Brenztraubensäure mindestens 1,5 %
Stickstoff höchstens 1,5 % (Kjeldahl-Verfahren)
Ethanol und Propan-2-ol höchstens 500 mg/kg, einzeln oder zusammen
Arsen höchstens 0,1 mg/kg
Blei höchstens 0,5 mg/kg
Quecksilber höchstens 0,05 mg/kg
Cadmium höchstens 0,3 mg/kg
Mikrobiologische Kriterien
Gesamtkeimzahl höchstens 5000 KBE/g
Hefen und Schimmelpilze höchstens 300 KBE/g
Enterobakterien in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung, getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten und getrockneter Folgenahrung)
Escherichia coli in 5 g nicht nachweisbar
Salmonella spp. in 25 g nicht nachweisbar
Cronobacter spp. (Enterobacter sakazakii) in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung und getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten)
Xantomonas campestris keine lebensfähigen Zellen in 1 g

5.
Der Eintrag für „E 440(i) PEKTIN” erhält folgende Fassung:

E 440
(I) PEKTIN

Synonyme
Definition Pektin setzt sich hauptsächlich zusammen aus partiellen Methylestern der Polygalakturonsäure und deren Natrium-, Kalium-, Calcium- oder Ammoniumsalzen. Pektin wird durch Extraktion in einem wässrigen Medium aus geeignetem genusstauglichem pflanzlichen Material, gewöhnlich Zitrusfrüchten und Äpfeln, gewonnen. Das Enderzeugnis darf keinerlei enzymatische Restaktivität aufweisen. Bei der nachfolgenden Ausfällung werden ausschließlich Methanol, Ethanol oder Propan-2-ol als Fällungsmittel verwendet
Einecs 232-553-0
Chemische Bezeichnung
Chemische Formel
Molmasse
Gehalt mindestens 65 % Galacturonsäure, bezogen auf die aschefreie Trockenmasse (nach dem Waschen mit Säure und Alkohol)
Beschreibung weißes, hellgelbes, hellgraues oder hellbraunes Pulver
Merkmale
Löslichkeit dispergierbar in Wasser (dabei bildet sich eine schillernde kolloidale Dispersion); nicht löslich in Ethanol
Reinheit
Trocknungsverlust höchstens 12 % (105 °C, 2 Stunden)
Säureunlösliche Asche höchstens 1 % (nicht löslich in etwa 3 n Salzsäure)
Schwefeldioxid höchstens 50 mg/kg in der Trockenmasse
Stickstoff höchstens 1,0 % nach dem Waschen mit Säure und Ethanol
Nicht lösliche Stoffe insgesamt höchstens 3 %
Lösungsmittelreste höchstens 1 % freies Methanol, Ethanol und Propan-2-ol, einzeln oder zusammen, bezogen auf die von flüchtigen Stoffen freie Substanz
Arsen höchstens 0,1 mg/kg
Blei

höchstens 0,3 mg/kg (nur bei Verwendung als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

höchstens 1 mg/kg (alle Verwendungen außer als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

Quecksilber höchstens 0,1 mg/kg
Cadmium

höchstens 0,1 mg/kg (nur bei Verwendung als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

höchstens 0,5 mg/kg (alle Verwendungen außer als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

Aluminium

höchstens 120 mg/kg (nur bei Verwendung als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

höchstens 200 mg/kg (alle Verwendungen außer als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

Mikrobiologische Kriterien
Enterobakterien in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung, getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten und getrockneter Folgenahrung)
Escherichia coli in 10 g nicht nachweisbar
Salmonella spp. in 25 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung, getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten und getrockneter Folgenahrung)
Cronobacter spp. (Enterobacter sakazakii) in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung und getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten)

6.
Der Eintrag für „E 440(ii) AMIDIERTES PEKTIN” erhält folgende Fassung:

E 440
(II) AMIDIERTES PEKTIN

Synonyme
Definition Amidiertes Pektin besteht hauptsächlich aus den partiellen Methylestern und -amiden der Polygalacturonsäure und deren Natrium-, Kalium-, Calcium- oder Ammoniumsalzen. Der Stoff wird gewonnen durch Extraktion in einem wässrigen Medium aus geeignetem genusstauglichem pflanzlichen Material, gewöhnlich Zitrusfrüchten und Äpfeln, und durch Behandlung mit Ammoniak unter alkalischen Bedingungen. Das Enderzeugnis darf keinerlei enzymatische Restaktivität aufweisen. Bei der nachfolgenden Ausfällung werden ausschließlich Methanol, Ethanol oder Propan-2-ol als Fällungsmittel verwendet
Einecs
Chemische Bezeichnung
Chemische Formel
Molmasse
Gehalt mindestens 65 % Galacturonsäure, bezogen auf die aschefreie Trockenmasse (nach dem Waschen mit Säure und Alkohol)
Beschreibung weißes, hellgelbes, leicht hellgraues oder hellbraunes Pulver
Merkmale
Löslichkeit dispergierbar in Wasser (dabei bildet sich eine schillernde kolloidale Dispersion); nicht löslich in Ethanol
Reinheit
Trocknungsverlust höchstens 12 % (105 °C, 2 Stunden)
Säureunlösliche Asche höchstens 1 % (nicht löslich in etwa 3 n Salzsäure)
Amidierungsgrad höchstens 25 % der gesamten Carboxylgruppen
Schwefeldioxid höchstens 50 mg/kg in der Trockenmasse
Stickstoff höchstens 2,5 % nach dem Waschen mit Säure und Ethanol
Nicht lösliche Stoffe insgesamt höchstens 3 %
Lösungsmittelreste höchstens 1 % Methanol, Ethanol und Propan-2-ol, einzeln oder zusammen, bezogen auf die von flüchtigen Stoffen freie Substanz
Arsen höchstens 0,1 mg/kg
Blei

höchstens 0,3 mg/kg (nur bei Verwendung als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

höchstens 1 mg/kg (alle Verwendungen außer als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

Quecksilber höchstens 0,1 mg/kg
Cadmium

höchstens 0,1 mg/kg (nur bei Verwendung als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

höchstens 0,5 mg/kg (alle Verwendungen außer als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

Aluminium

höchstens 120 mg/kg (nur bei Verwendung als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

höchstens 200 mg/kg (alle Verwendungen außer als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

Mikrobiologische Kriterien
Enterobakterien in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung, getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten und getrockneter Folgenahrung)
Escherichia coli in 10 g nicht nachweisbar
Salmonella spp. in 25 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung, getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten und getrockneter Folgenahrung)
Cronobacter spp. (Enterobacter sakazakii) in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung und getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten)

7.
Der Eintrag für „E 1450 STÄRKENATRIUMOCTENYLSUCCINAT” erhält folgende Fassung:

E 1450
STÄRKENATRIUMOCTENYLSUCCINAT

Synonyme SSOS
Definition Stärkenatriumoctenylsuccinat ist eine modifizierte Stärke. Es wird hergestellt durch Behandlung von Lebensmittelstärke mit Octenylbernsteinsäureanhydrid. Die modifizierte Stärke wird nach Erreichen eines angemessenen Veresterungsgrades durch Neutralisierung mit Säure, Spülung mit Wasser, Entwässerung und Trocknung gewonnen.
Einecs
Chemische Bezeichnung
Chemische Formel
Molmasse
Gehalt
Beschreibung weißes oder fast weißes Pulver oder Körner oder (in vorgelatinierter Form) Flocken, amorphes Pulver oder grobe Partikel
Merkmale
Mikroskopische Beobachtung besteht Test (in vorgelatinierter Form)
Iodfärbung besteht Test (dunkelblau bis hellrot)
Reinheit
Trocknungsverlust

höchstens 15 % für Getreidestärke

höchstens 21 % für Kartoffelstärke

höchstens 18 % für andere Stärken

Octenyl-Succinyl-Gruppen höchstens 3 % (bezogen auf die Trockenmasse)
Octenylbernsteinsäure-Rest höchstens 0,3 % (bezogen auf die Trockenmasse)
Schwefeldioxid höchstens 10 mg/kg bezogen auf die Trockenmasse
Arsen

höchstens 0,05 mg/kg (bezogen auf die Trockenmasse) (nur bei Verwendung als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

höchstens 0,1 mg/kg (bezogen auf die Trockenmasse) (alle Verwendungen außer als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

Blei

höchstens 0,03 mg/kg (bezogen auf die Trockenmasse) (nur bei Verwendung als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

höchstens 0,2 mg/kg (bezogen auf die Trockenmasse) (alle Verwendungen außer als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

Quecksilber höchstens 0,05 mg/kg (bezogen auf die Trockenmasse)
Cadmium

höchstens 0,01 mg/kg (bezogen auf die Trockenmasse) (nur bei Verwendung als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

höchstens 0,1 mg/kg (bezogen auf die Trockenmasse) (alle Verwendungen außer als Zusatzstoff in Säuglings- und Kleinkindnahrung)

Gluten glutenfrei, nur in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127 der Kommission
Mikrobiologische Kriterien
Enterobakterien in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung, getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten und getrockneter Folgenahrung)
Escherichia coli in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in Säuglingsnahrung)
Salmonella spp. in 25 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung, getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten und getrockneter Folgenahrung)
Cronobacter spp. (Enterobacter sakazakii) in 10 g nicht nachweisbar (nur bei Verwendung in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung und getrockneten Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 6 Monaten)
(*)

Fußnote(n):

(*)

Delegierte Verordnung (EU) 2016/127 der Kommission vom 25. September 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung und hinsichtlich der Informationen, die bezüglich der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern bereitzustellen sind (ABl. L 25 vom 2.2.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2016/127/oj).

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