ANHANG VO (EU) 2026/238

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 wird wie folgt geändert:

1.
In Abschnitt A (Liste der in Artikel 2 genannten Personen und Organisationen) werden die Einträge zu folgenden Personen gestrichen:

19.
Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF;
24.
Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED;
29.
Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI.

2.
Abschnitt B (Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht) wird wie folgt geändert:

a)
Die Einträge zu folgenden Personen werden gestrichen:

19.
Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF;
24.
Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED;
29.
Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI.

b)
Unter der Überschrift „Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz” erhalten die Einträge 1, 3, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 20, 25, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 40, 42, 46 und 48 zu den folgenden 24 Personen folgende Fassung:

1.
Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht vor seinem Tod einen Rechtsanwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali während der in Abwesenheit geführten Gerichtsverhandlungen vertrat; in der Rechtssache 24310 wurden zwei der Erben von Herrn Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali durch einen Anwalt vertreten; im Jahr 2025 entschied ein Gericht in erster Instanz in der Rechtssache 24310 zugunsten der Erben von Herrn Ben Ali.

3.
Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi vor seinem Tod in Anwesenheit seines Anwalts am 5. März 2012 von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; es wurde ein Anwalt bestellt, der die Erben von Herrn Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi bei der gegen sie erhobenen Zivilklage in der Rechtssache 9058 vertrat; im Jahr 2025 entschied ein Gericht in erster Instanz in der Rechtssache 9058 zugunsten der Erben von Herrn Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi.

7.
Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali, vertreten durch ihren Anwalt, Rechtsmittel gegen das Urteil 1850 vom 25. Januar 2021 eingelegt hat; im Jahr 2022 hat ein Gericht in erster Instanz in der Rechtssache 32265 eine Zivilklage gegen Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali abgewiesen.

8.
Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere dadurch belegt, dass die tunesischen Behörden den Schweizer Behörden am 7. April 2014 im Rahmen der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens schriftlich zugesagt haben, die Grundrechte von Herrn Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi sowie seine Verteidigungsrechte zu wahren, und wird durch die Tatsache belegt, dass Herr Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi während in Abwesenheit geführten Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten wurde. Zudem wird dies dadurch belegt, dass Herr Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte ausgeübt hat, indem er Rechtsmittel gegen das Urteil 869/32 vom 24. November 2021 und das Urteil 1134 vom 20. Mai 2023 einlegte.

9.
Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi vor seinem Tod in Anwesenheit seines Anwalts am 13. und am 16. März 2012 von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

10.
Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. Januar und am 5. Juli 2012 sowie am 27. Februar 2013 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi hat über ihren Anwalt ihre Verteidigungsrechte ausgeübt, indem sie 2025 Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil einlegte.

11.
Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 27. Oktober 2016 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2025 hat Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte ausgeübt, indem er Rechtsmittel gegen ein Urteil des Kassationshofs (Rechtssache Nr. 21775) einlegte.

12.
Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass die Erben von Herrn Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi einen Anwalt bestellt haben, der sie bei der gegen sie erhobenen Zivilklage (Rechtssache Nr. 9099) vertrat.

13.
Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi vor seinem Tod in Anwesenheit seines Anwalts am 23. Februar 2012 von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; die Erben von Herrn Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi haben einen Anwalt bestellt, der sie bei der gegen sie erhobenen anhängigen Zivilklage (Rechtssache Nr. 16277) vertritt.

15.
Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MAHERZI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi am 20. August 2011, am 2. Oktober 2012 sowie am 31. Mai 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2025 hat Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte ausgeübt, indem er Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil (Nr. 51174) einlegte.

16.
Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 24. Januar 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2018 übte Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi ihre Verteidigungsrechte aus, indem sie Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil (Rechtssache Nr. 35666) einlegte.

17.
Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir am 24. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir wurde in dem gegen ihn angestrengten anhängigen Strafverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten und übte über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte aus, indem er gegen die Entscheidungen des Untersuchungsrichters Rechtsmittel einlegte.

20.
Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui am 13. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2019 übte Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui seine Verteidigungsrechte aus, indem er Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil (Nr. 41245) einlegte.

25.
Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, i) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub am 24. November 2014, am 12. Januar, am 10. April und am 2. Dezember 2015 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; ii) dass die Untersuchungen gegen Herrn Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub in der Rechtssache 27638/6 am 30. März 2018 mangels Beweisen eingestellt wurden; die Entscheidung über die Einstellung der Untersuchungen wurde später im Rechtsmittelverfahren bestätigt; und iii) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub während des Schiedsverfahrens vor dem Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde von einem Anwalt unterstützt wurde. Am 15. Februar 2021 und am 10. März 2021 wurde Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub in der Rechtssache 19592/1 von einem Untersuchungsrichter vernommen. Am 31. März 2021 beschloss der Untersuchungsrichter, seinen Fall von der allgemeinen Rechtssache 19592/1 abzutrennen. Die Rechtssache 1137/2 ist anhängig. Dies wird auch durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub im Jahr 2025 Rechtsmittel gegen Urteil 36166 einlegte.

30.
Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Auf Antrag von Herrn Zarrouk erließ der Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde einen Schiedsspruch, der am 24. Dezember 2018 vom Rat der Kommission bestätigt wurde. Dieser Schiedsspruch wurde vor dem Kassationshof angefochten. Die Rechtssache ist noch anhängig. In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 15. April 2021 in der Rechtssache 29443 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk am 16. Januar 2012, am 1. Februar 2012 sowie am 22. Juni 2017 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2023 wurde Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk in der Rechtssache 37344 durch einen Anwalt vertreten.

31.
Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 1. November 2018 in der Rechtssache 27658 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2019 übte Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali seine Verteidigungsrechte aus, indem er über seinen Anwalt Rechtsmittel gegen die Verurteilung vom 1. November 2018 in der Rechtssache 27658 einlegte und anschließend in der Rechtssache 82970 durch einen Anwalt vertreten wurde.

32.
Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.

33.
Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. Mit Urteil vom 14. März 2019 in der Rechtssache 40800 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Da diese Person sich dem Gericht entzieht und sich nicht mehr in Tunesien aufhält, ist das Urteil gegen sie in Abwesenheit ergangen.

34.
Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil vom 7. Januar 2016 in der Rechtssache 28264 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 21. November 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

35.
Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 13. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

40.
Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 25. Oktober 2018 in der Rechtssache 25421 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Douraied Ben Hamed Ben Taher Bouaouina am 21. April 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2018 wurde Herr Bouaouina in der Rechtssache 25421 durch einen Anwalt vertreten.

42.
Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil vom 21. November 2022 in der Rechtssache 46396 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Hamed Ben Taher Bouaouina im Jahr 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

46.
Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. In einem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts von Tunis vom 21. März 2019 in der Rechtssache 41328/19 wurde er vor seinem Tod wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.

Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.

48.
Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda Ben Ali am 22. März 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. Dies wird auch durch die Tatsache belegt, dass die Erben von Herrn Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda Ben Ali in der Rechtssache 8803 durch einen Anwalt vertreten wurden.

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