ANHANG VO (EU) 2026/251

In Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 werden unter Abschnitt „A. Natürliche Personen” die folgenden Einträge angefügt:

Personen

Bezeichnung Angaben zur Identifizierung Gründe Datum der Aufnahme in die Liste
14.

Algony Hamdan DAGALO MUSA

alias

Algoney Hamdan Daglo Musa

Musa Ahmed

Geburtsort: Nayala North, Sudan

Geburtsdatum: 9.8.1990

Staatsangehörigkeit: sudanesisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Major in den RSF

Verbundene Organisationen: RSF, Tradive General Trading Co, GSK ADVANCE COMPANY LTD

Reisepass-Nr.: B00017334 (Sudan), altern. Reisepass B00024943 (Sudan), gültig bis 27. September 2031 (individuell) [SUDAN-EO14098]

Algoney Hamdan Dagalo Musa ist ein Major in den RSF und der Bruder von Mohammad Hamdan Dagalo (Hemedti), dem Befehlshaber der RSF. Algoney Hamdan Dagalo Musa ist er an der Beschaffung von Waffen für die RSF beteiligt.

Algoney Hamdan Dagalo Musa gründete hat die Unternehmen Tradive General Trading Co und GSK ADVANCE COMPANY LTD, zwei Organisationen, die aufgrund ihrer Beteiligung an den Beschaffungsverfahren der RSF restriktiven Maßnahmen der Union unterliegen. Er steht daher mit Organisationen in Verbindung, die Handlungen der RSF unterstützen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.

Algoney Hamdan Dagalo Musa ist daher für die Planung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.

29.1.2026
15.

Elfateh Abdullah Idris ADAM

alias Abu Lulu

Staatsangehörigkeit: sudanesisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Brigadegeneral/ Befehlshaber der RSF

Verbundene Organisationen: RSF

Elfateh Abdullah Idris Adam ist ein Brigadegeneral und Befehlshaber der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert. Bei diesem Vorfall richtete er Zivilisten hin und ordnete die Tötung mehrerer unschuldiger Menschen, darunter Kinder, an.

Elfateh Abdullah Idris Adam ist daher für die Steuerung und Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.

29.1.2026
16. Edris KAFUTI

Staatsangehörigkeit: sudanesisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Feldkommandeur der RSF

Verbundene Organisationen: RSF

Edris Kafuti ist ein Feldkommandeur der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert. Bei diesem Vorfall schikanierte er inhaftierte Personen.

Edris Kafuti ist daher für die Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.

29.1.2026
17. Tijani Ibrahim Moussa MOHAMED

Staatsangehörigkeit: sudanesisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Feldkommandeur der RSF

Verbundene Organisationen: RSF

Tijani Ibrahim Moussa Mohamed ist ein Feldkommandeur der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert. Bei diesem Vorfall schikanierte er inhaftierte Personen.

Tijani Ibrahim Moussa Mohamed ist daher für die Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.

29.1.2026
18.

Gedo HAMDAN

alias

Abu Nushuk

Gedo Hamdan Ahmed

Abnashuk

Jido Hamdan Ahmed

Abunshuk

Jadu Hamdan

Staatsangehörigkeit: sudanesisch

Geschlecht: männlich

Funktion: regionaler Befehlshaber der Sektion Nord-Darfur, Brigadegeneral der RSF

Verbundene Organisationen: RSF

Gedo Hamdan ist ein regionaler Befehlshaber der Gruppe Nord-Darfur und Brigadegeneral der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert.

Gedo Hamdan ist daher für die Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.

29.1.2026
19. Abu Zaid Talha AL-MISBAH

Staatsangehörigkeit: sudanesisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Befehlshaber des Bataillons Baraa bin Malik (BBMB)

Verbundene Organisationen: SAF, Bataillon Baraa bin Malik (BBMB)

Abu Zaid Talha Al-Misbah ist der Befehlshaber des Bataillons Baraa bin Malik (BBMB), einer islamistischen Miliz, die im seit dem 15. April 2023 andauernden Konflikt zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces – SAF), den Rapid Support Forces (RSF) und ihren verbündeten bewaffneten Gruppen an der Seite der SAF kämpft.

Abu Zaid Talha Al-Misbah war an der Verteidigung der Basis der Panzertruppe in Süd-Khartum von Juni bis August 2023 beteiligt. Er leitete auch die Kämpfer des Bataillons Baraa bin Malik, die im März 2025 den Präsidentenpalast in Khartum stürmten. Abu Zaid Talha Al-Misbah ist daher aktiv an den Kriegsanstrengungen der SAF beteiligt, die die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan behindern und untergraben.

Abu Zaid Talha Al-Misbah trägt die Befehlsverantwortung für die summarischen Hinrichtungen von Zivilisten durch das Bataillon Baraa bin Malik im September 2024 in Nord-Khartum und im Januar 2025 in Gezirah, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen, wie unter anderem aus dem Bericht der unabhängigen internationalen Ermittlungsmission für Sudan des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom Dezember 2025 und dem Bericht von Human Rights Watch vom Februar 2025 hervorgeht.

Abu Zaid Talha Al-Misbah war daher unmittelbar an der Begehung von Handlungen durch das Bataillon Baraa bin Malik, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen, beteiligt und ist auch für die Untergrabung der Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan verantwortlich.

29.1.2026
20. Al-Tayyib AL-IMAM JODA

Staatsangehörigkeit: sudanesisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Emir des Nafeidiya-Clans des Kawahla-Stamms aus dem Gebiet Sarhan westlich von Gezirah

Verbundene Organisationen: SAF, Sudan Shield Forces, Kawahla-Stamm, Nafeidiya-Clan

Al-Tayyib Al-Imam Joda ist der Emir des Nafeidiya-Clans des Kawahla-Stamms aus dem Gebiet Sarhan westlich von Gezirah. Er gehörte zu den Anführern von Gemeinschaften, die die sudanesischen Streitkräfte (Sudanese Armed Forces – SAF) und ihre verbündeten Milizen, insbesondere die Sudan Shield Forces, bei der Rekrutierung und der Organisation der Kampagne gezielter Angriffe auf landwirtschaftliche Gemeinschaften der Kanabi in den Bundesstaaten Gezirah und Sennar — die auch Massenverhaftungen, Massentötungen, Massengräber und die Verbrennung von Dörfern umfassten — unterstützten, vor allem vor und nach der Rückeroberung von Wad Madani durch die SAF und ihre Verbündeten im Januar 2025.

Al-Tayyib Al-Imam Joda brachte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Sudan Shield Forces zum Ausdruck, eine paramilitärische, mit den SAF verbündete Gruppe unter der Leitung von Abu Aqla Mohamed Kaikal, die im Bundesstaat Gezirah schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben.

Al-Tayyib Al-Imam Joda forderte wiederholt die Bewaffnung der Zivilbevölkerung , hat Kombattanten im Namen der SAF und der Sudan Shield Forces rekrutiert und zu Gewalt gegen die Gemeinschaften der Kanabi angestiftet, indem er sie beschuldigt, an der Seite der Rapid Support Forces (RSF) zu stehen.

Al-Tayyib Al-Imam Joda war daher an der Planung, Steuerung und Begehung von Handlungen in Sudan beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen und die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan unmittelbar untergraben.

29.1.2026

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.