Artikel 3 VO (EU) 2026/255
Identifizierung und Rechtsstellung des Antragstellers und Zugang zu den Datenaustauschsystemen der Agentur
(1) In dem Antrag sind der Antragsteller und die Tätigkeiten anzugeben, die er durchzuführen beabsichtigt und die seine Zulassung als IIP oder RRM erfordern.
(2) Der Antrag muss die folgenden Unterlagen und Informationen umfassen:
- a)
- Firma und Anschrift des Antragstellers,
- b)
- einen Nachweis der Niederlassung des Antragstellers in der Union,
- c)
- ein ausgefülltes Formular „Rechtsträger” gemäß Anhang I, einschließlich eines Auszugs aus dem einschlägigen Handels- oder Gerichtsregister in der Union, oder andere beglaubigte Nachweise über den Ort der Erlangung der Rechtsfähigkeit, den Umfang der Geschäftstätigkeit und die am Tag der Antragstellung gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Antragstellers in der Union,
- d)
- den Namen und die geschäftlichen Kontaktdaten der Personen, die für die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung und der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 verantwortlich sind, sowie aller sonstigen Mitarbeiter, die an der Bewertung der Einhaltung der genannten Anforderungen seitens der Antragsteller beteiligt sind,
- e)
- den Namen und die geschäftlichen Kontaktdaten der Personen, die für die Kommunikation mit der Agentur und mit IIP-Kunden und RRM-Kunden zuständig sind, auch aufgrund einer Folgemitteilung an die IIP oder den RRM aufgrund einer Mitteilung der Agentur.
(3) Zusätzlich zu den in Absatz 2 genannten Unterlagen und Informationen geben IIP-Antragsteller in ihrem Antrag das geplante Startdatum für den Betrieb ihrer Plattform an.
(4) Zusätzlich zu den in Absatz 2 genannten Unterlagen und Informationen geben RRM-Antragsteller in ihrem Antrag das geplante Startdatum für die Meldung von Datenaufzeichnungen an.
(5) Der Antrag ist vom ordnungsgemäß bevollmächtigten gesetzlichen Vertreter des Antragstellers zu unterzeichnen. Nachweise für eine solche Bevollmächtigung, wie z. B. eine Vollmacht, sind der Agentur vorzulegen, wobei Vor- und Nachname sowie die geschäftlichen Kontaktdaten des ordnungsgemäß bevollmächtigten gesetzlichen Vertreters wie folgt anzugeben sind:
- a)
- Vorname,
- b)
- Nachname,
- c)
- geschäftliche Telefonnummer,
- d)
- geschäftliche E-Mail-Adresse,
- e)
- die Art des Rechtsverhältnisses mit der IIP oder dem RRM.
(6) Die Antragsteller schließen mit der Agentur eine Geheimhaltungsvereinbarung ab, um Zugang zu den Datenaustauschsystemen der Agentur zu erhalten.
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