Artikel 2 VO (EU) 2026/273
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2122 wird wie folgt berichtigt:
- 1.
- Artikel 7 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
- c)
- andere als die unter den Buchstaben a und b dieses Artikels genannten sowie andere als die in Anhang I Teil 2 genannten Erzeugnisse tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnisse, sofern deren Gewicht zusammengenommen 2 kg nicht übersteigt;.
- 2.
- Anhang I Teil 2 wird wie folgt berichtigt:
- a)
- Die Überschrift der Tabelle erhält folgende Fassung:
Liste der Erzeugnisse tierischen Ursprungs und der zusammengesetzten Erzeugnisse, die nicht gemäß Artikel 7 Buchstabe c von den amtlichen Kontrollen an den Grenzkontrollstellen ausgenommen sind ;
- b)
- in der Tabelle wird der Eintrag für den KN-Code ex0511 gestrichen.
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