Artikel 1 VO (EU) 2026/338

Der Anhang der Verordnung (EU) 2023/1803 wird wie folgt geändert:

1.
International Financial Reporting Standard (im Folgenden „IFRS” ) 18 Darstellung und Angaben im Abschluss (im Folgenden „IFRS 18” ) wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung eingefügt.
2.
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung, IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, IFRS 6 Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 8 Geschäftssegmente, IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, IFRS 16 Leasingverhältnisse, IFRS 17 Versicherungsverträge, IAS 2 Vorräte, IAS 7 Kapitalflussrechnung, IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler, IAS 10 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, IAS 12 Ertragsteuern, IAS 16 Sachanlagen, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand, IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen, IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen, IAS 27 Einzelabschlüsse, IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern, IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung, IAS 33 Ergebnis je Aktie, IAS 34 Zwischenberichterstattung, IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten, IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte, IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, IAS 41 Landwirtschaft, IFRIC 1 Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen, IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente, IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Rekultivierung und Umweltsanierung, IFRIC 6 Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben — Elektro- und Elektronik-Altgeräte, IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung, IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer, IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente, IFRIC 20 Abraumbeseitigungskosten im Tagebau, IFRIC 21 Abgaben, IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen, IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung sowie SIC-7 Einführung des Euro, SIC-10 Zuwendungen der öffentlichen Hand – Kein spezifischer Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten, SIC-25 Ertragsteuern – Änderungen im Steuerstatus eines Unternehmens oder seiner Anteilseigner, SIC-29 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Angaben und SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte – Kosten von Internetseiten werden gemäß dem im Anhang der vorliegenden Verordnung enthaltenen IFRS 18 geändert.
3.
IAS 1 Darstellung des Abschlusses wird gestrichen.

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