Artikel 1 VO (EU) 2026/346
Finanzielle Unterstützung für die Anpassung und Automatisierung der Grenzübertrittskontrollen
Die finanzielle Unterstützung zur Deckung der Ausgaben für die Anpassung und Automatisierung der Grenzübertrittskontrollen gemäß Artikel 85 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1240 wird unter Berücksichtigung der im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegten Höchstbeträge zu gleichen Teilen auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt, die sich an dem mit der Verordnung (EU) 2021/1148 geschaffenen Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik beteiligen.
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