Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2026/358

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. Februar 2026

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Christophe Hansen

Mitglied der Kommission

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