ANHANG VO (EU) 2026/360
| Warenbeschreibung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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| (1) | (2) | (3) |
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Flüssiges Sauerteig-Anstellgut aus Roggenvollkornmehl in einer Einzelhandelsverpackung von 150 g, bestehend aus:
Es ist dazu bestimmt, mit Mehl, Wasser, Hefe und anderen Zutaten gemischt zu werden, um einen Teig für die Herstellung von Backwaren zu erhalten. |
21069098 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 2106 90 und 2106 90 98. Eine Einreihung in die Position 1901 als Lebensmittelzubereitung aus Mehl ist ausgeschlossen, da der wesentliche Charakter der Zubereitung durch die fermentierenden Mikroorganismen (Milchsäurebakterien und Hefen) und die Gärungsprodukte (Milchsäure, Essigsäure, Ethanol, flüchtige organische Verbindungen usw.) bestimmt wird. Das Mehl spielt als Nährstoffquelle und Träger eine untergeordnete Rolle. In die Position 1901 gehören nur Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage von Mehl, deren wesentlicher Charakter durch diesen Stoff bestimmt wird (siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 1901, Teil II, Absatz 1). Eine Einreihung in die Position 2102 als Hefe ist ebenfalls ausgeschlossen, da diese Ware neben Hefe noch andere Mikroorganismen enthält. Eine Einreihung in die Position 3002 als Kultur von Mikroorganismen ist ebenfalls ausgeschlossen, da es sich bei dieser Ware nicht um reine Kulturen von Mikroorganismen im Sinne der Position 3002 handelt. Bei der Ware handelt es sich um eine komplexe Lebensmittelzubereitung auf der Grundlage mehrerer Bestandteile (neben Milchsäurebakterien und Hefe enthält sie auch Mehl, Gärungsprodukte und einen Stabilisator), die zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet wird (siehe auch die Erläuterungen zum HS zu Position 2106, Buchstabe B). Folglich ist die Ware als andere Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 2106 90 98 einzureihen. |
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