Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2026/363
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 11. Februar 2026
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Christophe Hansen
Mitglied der Kommission
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