ANHANG VO (EU) 2026/391

In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 erhält der Eintrag für Akkermansia muciniphila (pasteurisiert) folgende Fassung:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
Akkermansia muciniphila (pasteurisiert) Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013, ausgenommen Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge, Kinder unter 12 Jahren, Schwangere und Stillende

Entsprechend den besonderen Ernährungsbedürfnissen des Personenkreises, für den die Erzeugnisse bestimmt sind, aber höchstens:

2,1 × 1010 Zellen/Tag für die allgemeine Bevölkerung über 12 Jahren

3,0 × 1010 Zellen/Tag für die allgemeine Bevölkerung über 14 Jahren

3,4 × 1010 Zellen/Tag für die erwachsene Bevölkerung

Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet pasteurisierte Akkermansia muciniphila.

Die Kennzeichnung von pasteurisierte Akkermansia muciniphila enthaltenden Nahrungsergänzungsmitteln muss mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Nahrungsergänzungsmittel nicht verzehrt werden sollten von:

a)
Schwangeren und Stillenden,
b)
Säuglingen und Kindern unter 12 Jahren/Säuglingen, Kindern und Heranwachsenden unter 14 Jahren/Säuglingen, Kindern und Heranwachsenden unter 18 Jahren je nach der Altersgruppe, für die das Nahrungsergänzungsmittel bestimmt ist.
Zugelassen am 1. März 2022. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen. Antragsteller: the Akkermansia Company SA, rue Granbonpré, 11, Bâtiment H, 1435 Mont-Saint-Guibert, Belgien. Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel pasteurisierte Akkermansia muciniphila nur von „the Akkermansia Company SA” in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die geschützten wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung von „the Akkermansia Company SA” . Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 1. März 2027
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG, ausgenommen Säuglinge, Kinder unter 12 Jahren, Schwangere und Stillende

2,1 × 1010 Zellen/Tag für die allgemeine Bevölkerung über 12 Jahren

3,0 × 1010 Zellen/Tag für die allgemeine Bevölkerung über 14 Jahren

3,4 × 1010 Zellen/Tag für die erwachsene Bevölkerung

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