ANHANG VO (EU) 2026/404

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Bezeichnung des Zusatzstoffs Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer
4a64 Victory Enzymes GmbH 6-Phytase (EC 3.1.3.26)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus 6-Phytase (EC 3.1.3.26), hergestellt mit Komagataella phaffii CGMCC 7.370, mit einer Mindestaktivität von:

Fest: 50000 U(1)/g Zusatzstoff.

Flüssig: 5000 U/g Zusatzstoff.

Charakterisierung des Wirkstoffs

6-Phytase (EC 3.1.3.26), hergestellt mit Komagataella phaffii CGMCC 7.370

Analysemethode (2)

Zur Quantifizierung der Phytase-Aktivität im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen und in Mischfuttermitteln:

kolorimetrisches Verfahren auf Basis der enzymatischen Reaktion von Phytase auf dem Phytat – EN ISO 30024.

Lege- oder Zuchtgeflügel 1000 U
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenziellen, sich aus der Verwendung ergebenden Risiken vorzubeugen. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
17.3.2036
Mastgeflügel und Junggeflügel für Lege- oder Zuchtzwecke 500 U
Ziervögel 500 U

Sauen und

Eber von Schweinearten

500 U

Ferkel von Schweinearten

Schweinearten zur Mast und zur Zucht

750 U

Fußnote(n):

(1)

Eine Phytaseeinheit (U) ist die Enzymmenge, die bei einem pH-Wert von 5,5 und einer Temperatur von 37 °C 1 μmol anorganisches Phosphat in der Minute aus Natriumphytat freisetzt.

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_de.

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