Artikel 37 VO (EU) 2026/405
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung, mit Ausnahme von Artikel 4 Absätze 3 und 4, gilt ab dem 23. September 2029.
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