Artikel 1 VO (EU) 2026/460
Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die im Anhang beschriebenen Stoffe, die in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung” einzuordnen sind, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.