Artikel 1 VO (EU) 2026/468
Änderungen der Verordnung (EU) 2024/792
Die Verordnung (EU) 2024/792 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Artikel 6 Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt:
Die Beträge gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2026/467(*) werden als zusätzliche finanzielle Unterstützung gemäß Kapitel III der vorliegenden Verordnung in Form von Darlehen durchgeführt und zusätzlich zu den in den Absätzen 2 und 3 des vorliegenden Artikels genannten Beträgen bereitgestellt.
- 2.
- In Artikel 22 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:
„Nach Annahme des Durchführungsbeschlusses des Rates gemäß Artikel 19 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung vereinbart die Kommission mit der Ukraine einen Änderungszusatz oder einen Nachtrag zu der in Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes genannten Darlehensvereinbarung in Bezug auf die in Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung genannten Beträge, um die Ausführung der Beträge gemäß Kapitel III der vorliegenden Verordnung sicherzustellen; davon ausgenommen sind die Vorschriften über die Laufzeit und die Rückzahlung des Darlehens, einschließlich des Fremdkapitalkostenzuschusses, die der Verordnung (EU) 2026/467 unterliegen.”
- 3.
- Artikel 23 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Abweichend von Artikel 223 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 und vorbehaltlich verfügbarer Mittel können die Finanzierungskosten, die Kosten des Liquiditätsmanagements und die Gebühren für Verwaltungsgemeinkosten im Zusammenhang mit den Anleihe- und Darlehenstransaktionen aus der Fazilität entrichtet werden (im Folgenden „Fremdkapitalkostenzuschuss” ); davon ausgenommen sind Kosten in Verbindung mit der vorzeitigen Rückzahlung der Darlehen und die Beträge, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2026/467 bereitgestellt wurden. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 wird der Fremdkapitalkostenzuschuss von Kapitel V dieser Verordnung abgedeckt.
Fußnote(n):
- (*)
Verordnung (EU) 2026/467 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 (
ABl. L, 2026/467, 26.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2026/467/oj ).
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