Artikel 1 VO (EU) 2026/468

Änderungen der Verordnung (EU) 2024/792

Die Verordnung (EU) 2024/792 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 6 Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt:

Die Beträge gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2026/467(*) werden als zusätzliche finanzielle Unterstützung gemäß Kapitel III der vorliegenden Verordnung in Form von Darlehen durchgeführt und zusätzlich zu den in den Absätzen 2 und 3 des vorliegenden Artikels genannten Beträgen bereitgestellt.

2.
In Artikel 22 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Nach Annahme des Durchführungsbeschlusses des Rates gemäß Artikel 19 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung vereinbart die Kommission mit der Ukraine einen Änderungszusatz oder einen Nachtrag zu der in Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes genannten Darlehensvereinbarung in Bezug auf die in Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung genannten Beträge, um die Ausführung der Beträge gemäß Kapitel III der vorliegenden Verordnung sicherzustellen; davon ausgenommen sind die Vorschriften über die Laufzeit und die Rückzahlung des Darlehens, einschließlich des Fremdkapitalkostenzuschusses, die der Verordnung (EU) 2026/467 unterliegen.”

3.
Artikel 23 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Abweichend von Artikel 223 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 und vorbehaltlich verfügbarer Mittel können die Finanzierungskosten, die Kosten des Liquiditätsmanagements und die Gebühren für Verwaltungsgemeinkosten im Zusammenhang mit den Anleihe- und Darlehenstransaktionen aus der Fazilität entrichtet werden (im Folgenden „Fremdkapitalkostenzuschuss” ); davon ausgenommen sind Kosten in Verbindung mit der vorzeitigen Rückzahlung der Darlehen und die Beträge, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2026/467 bereitgestellt wurden. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 wird der Fremdkapitalkostenzuschuss von Kapitel V dieser Verordnung abgedeckt.

Fußnote(n):

(*)

Verordnung (EU) 2026/467 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 (ABl. L, 2026/467, 26.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2026/467/oj).

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