Artikel 6 VO (EU) 2026/471

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 1 Nummer 8 gilt jedoch ab dem 19. März 2030 und Artikel 1 Nummer 10 gilt ab dem 19. September 2027.

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