Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2026/472
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 23. Februar 2026
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Elisabeth Werner
Generaldirektorin
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
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