Präambel VO (EU) 2026/489
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine(*), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 5. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 angenommen.
- (2)
- Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die Informationen über die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 aktualisiert werden.
- (3)
- Die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/208/oj.
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