VO (EU) 2026/520
Durchführungsverordnung (EU) 2026/520 der Kommission vom 4. März 2026 zur Änderung der Anhänge XIV und XV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Argentinien und für Bosnien und Herzegowina in den Listen der Drittländer, Gebiete und Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von frischem Fleisch von Geflügel und Wildgeflügel sowie von Fleischerzeugnissen von Geflügel in die Union zulässig ist
Informationen
Ausfertigungsdatum04.01.2026