Präambel VO (EU) 2026/527

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 183 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Im Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Methode zur Berechnung der auf geschälten Reis angewendeten Zölle, das mit dem Beschluss 2005/476/EG des Rates(2) genehmigt wurde, ist eine Methode zur Berechnung der auf Einfuhren von geschältem Reis anzuwendenden Einfuhrzölle festgelegt.
(2)
Auf der Grundlage der von den zuständigen Behörden übermittelten Angaben stellt die Kommission fest, dass für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 28. Februar 2026 Einfuhrlizenzen für geschälten Reis des KN-Codes 100620, ausgenommen Einfuhrlizenzen für Basmati-Reis, für eine Menge von 144070 Tonnen erteilt wurden. Der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1804 der Kommission(3) festgesetzte Einfuhrzoll für geschälten Reis des KN-Codes 100620, ausgenommen Basmati-Reis, sollte daher geändert werden.
(3)
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1804 sollte daher aufgehoben werden.
(4)
Der geltende Zollsatz ist innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des genannten Zeitraums festzusetzen. Die vorliegende Verordnung sollte daher unverzüglich in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1308/oj.

(2)

Beschluss 2005/476/EG des Rates vom 21. Juni 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Methode zur Berechnung der auf geschälten Reis angewendeten Zölle und zur Änderung der Beschlüsse 2004/617/EG, 2004/618/EG und 2004/619/EG (ABl. L 170 vom 1.7.2005, S. 67, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/476/oj).

(3)

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1804 der Kommission vom 5. September 2025 zur Festsetzung der für bestimmten geschälten Reis ab dem 8. September 2025 geltenden Einfuhrzölle (ABl. L, 2025/1804, 8.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1804/oj).

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