Artikel 2 VO (EU) 2026/532
Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika” einzuordnen ist, wird unter den in jenem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung für Junghennen (Form mit Weizenkleie) und Jungtruthühner für die Zucht (Form mit Weizenkleie bzw. mit Calciumcarbonat) zugelassen.
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