ANHANG VO (EU) 2026/534

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Bezeichnung des Zusatzstoffs Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
Anzahl der Chlamydosporen/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verringerung der Anzahl infektiöser Nematodenlarven auf Weideland)
4d27 International Animal Health Products Pty Ltd, vertreten durch SynTech Regulatory Europe GmbH Duddingtonia flagrans NCIMB 30336

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung von Duddingtonia flagrans NCIMB 30336 mit einem Gehalt von mindestens 5 × 105 Chlamydosporen/g Zusatzstoff.

Fest.

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebende Chlamydosporen von Duddingtonia flagrans NCIMB 30336

Analysemethoden (1)

Zur Bestimmung von Duddingtonia flagrans NCIMB 30336: Methoden auf DNA-Grundlage.

Zur Auszählung lebender Chlamydosporen von Duddingtonia flagrans NCIMB 30336 im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen und Mischfuttermitteln: Methode unter Verwendung von Hefe-Mannitol-Agar mit Streptomycin und Chloramphenicol; wahrscheinlichste Anzahl (MPN) für die Auszählung.

Zuchtkühe und Bullen

Zuchtkühe und Bullen kleinerer Rinderarten

8,5 × 105 8,5 × 106
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf nur in Futtermitteln für Weidetiere verwendet werden.
3.
Der Zusatzstoff ist in einer Mindestdosis von 3 × 104 Chlamydosporen/kg Körpergewicht und Tag zu verabreichen.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
1. April 2036

Mastrinder

Schafe, ausgenommen Milchschafe

Ziegen, ausgenommen Milchziegen

Kameliden

Hirschartige

Equiden

1,3 × 106 2,6 × 106
Kälber von Rinderarten 1,4 × 106 3,0 × 106
Ferkel von Schweinearten 6,0 × 105 1,2 × 106
Mastschweinearten 7,2 × 105 1,4 × 106
Sauen von Schweinearten 8,8 × 105 1,7 × 106
Kaninchen 5,3 × 105 1,1 × 106

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_de.

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