Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2026/561

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. März 2026.

Für die Kommission

Im Namen der Präsidentin

Generaldirektor

Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

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