Artikel 1 VO (EU) 2026/65
(1) Auf die Einfuhren von Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat in wässriger oder ammoniakalischer Lösung mit Ursprung in Russland, Trinidad und Tobago und den Vereinigten Staaten von Amerika, die derzeit in den KN-Code 31028000 eingereiht werden, wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
| Land | Unternehmen | Fester Zollbetrag (in EUR pro Tonne) | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|---|
| Russland | PJSC Acron | 42,47 | C500 |
| Russland | Joint Stock Company „Azot” | 27,77 | C501 |
| Russland | Joint Stock Company „Nevinnomyssky Azot” | 27,77 | C504 |
| Russland | Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Russland | 42,47 | C999 |
| Trinidad und Tobago | Methanol Holdings (Trinidad) Limited | 22,24 | C502 |
| Trinidad und Tobago | Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Trinidad und Tobago | 22,24 | C999 |
| Vereinigte Staaten von Amerika | CF Industries Holdings, Inc. | 29,48 | C503 |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika | 29,48 | C999 |
(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten russischen Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Menge in Tonnen] [überprüfte Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [Russland] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.” Bis zur Vorlage dieser Rechnung findet der für alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Russland geltende Zollsatz Anwendung.
(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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