Präambel VO (EU) 2026/695

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen(*), insbesondere auf Artikel 14 Absätze 1 und 3,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.
(2)
Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die Angaben zu 132 Personen und 77 Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aktualisiert werden. Darüber hinaus sollten die Einträge zu fünf verstorbenen Personen und zu zwei weiteren Personen aus diesem Anhang gestrichen werden.
(3)
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(*)

ABl. L 78, 17.3.2014, S. 6, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/269/oj.

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