Präambel VO (EU) 2026/775

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010(*), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 angenommen.
(2)
Der Rat hat die in Anhang IX der genannten Verordnung enthaltenen Einträge zu bestimmten benannten Personen und Einrichtungen überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Einträge zu sechs Personen und zwei Einrichtungen aus diesem Anhang gestrichen werden sollten. Fünf Einträge in diesem Anhang sollten aktualisiert werden.
(3)
Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(*)

ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/267/oj.

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