Präambel VO (EU) 2026/87
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/287 des Rates vom 12. Januar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala(*), insbesondere auf Artikel 13 Absätze 1 und 4,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 12. Januar 2024 hat der Rat die Verordnung (EU) 2024/287 angenommen.
- (2)
- Auf der Grundlage einer Überprüfung der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 sollten die Einträge zu fünf Personen aktualisiert werden.
- (3)
- Die Verordnung (EU) 2024/287 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L, 2024/287, 15.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/287/oj .
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