ANHANG VO (EU) 2026/90

Kennnummer des Zusatzstoffs Bezeichnung des Zusatzstoffs Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge
3c366 L-Arginin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

L-Arginin ≥ 98,5 % (in der Trockensubstanz)

Fest

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Charakterisierung des Wirkstoffs

Mit Corynebacterium glutamicum KCCM 80393 hergestelltes L-Arginin

IUPAC-Bezeichnung: (S)-2-Amino-5-guanidinvaleriansäure

Chemische Formel: C6H14N4O2

CAS-Nummer: 74–79-3

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Analysemethode (1)

Zur Identifizierung von L-Arginin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-arginine monograph” (Food Chemical Codex)

Zur Bestimmung von Arginin im Futtermittelzusatzstoff:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD oder IEC-VIS)

Zur Bestimmung von Arginin in Vormischungen:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission(2) — oder

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD)

Zur Bestimmung von Arginin im Mischfuttermittel:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009

Zur Bestimmung von Arginin in Tränkwasser:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS)

Alle Tierarten - - -
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen, die Stabilität bei Wärmebehandlung und die Stabilität in Tränkwasser anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf über das Tränkwasser verabreicht werden.
3.
Die Futtermittelunternehmer stellen sicher, dass L-Arginin bei der Verfütterung an Wiederkäuer vor dem Abbau im Pansen geschützt wird.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist der Feuchtigkeitsgehalt anzugeben.
5.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen ist Folgendes anzugeben: „Bei der Supplementierung mit L-Arginin, insbesondere über das Tränkwasser, sind alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu berücksichtigen, um ernährungsphysiologischen Ungleichgewichten vorzubeugen.”
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Augen-, Haut- und Atemschutz, zu verwenden.
4. Februar 2036

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/152/oj).

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