ANHANG VO (EU) 2026/96

Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Bezeichnung des Zusatzstoffs Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b52-eo Ätherisches Selleriesamenöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Öl aus den Früchten von Apium graveolens L.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Selleriesamenöl:

Ätherisches Öl gemäß der Definition des Europarats (CoE)(1), gewonnen aus den Früchten von Apium graveolens L. durch Dampfdestillation, weitere Kondensation flüchtiger Bestandteile und Abtrennung von der wässrigen Phase durch Dekantieren

CAS-Nummer: 8015-90-5

Einecs-Nummer: 289-668-4

FEMA-Nummer: 2271

CoE-Nummer: 52

Spezifikationen:

d-Limonen: 35-79 %

β-Selinen: 5-20 %

Senkyunolid A: 1,5-22 %

β-Pinen (Pin-2(10)-en): 0,3-2 %

Perillaldehyd: ≤ 0,025 %

Furocumarine:

Bergapten: ≤ 0,001 %

Psoralen: < 0,00025 %

Xanthoxin: < 0,00025 %

Isopimpinellin: < 0,00025 %

Isoimperatorin: < 0,0005 %

Analysemethode (2)

Bestimmung von Limonen (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) (ISO 3760)

Masttruthühner 2,1
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von ätherischem Selleriesamenöl mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist erlaubt, sofern die Gehalte an Perillaldehyd und Furocumarinen in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln niedriger sind als bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffs in der Höchstmenge oder empfohlenen Menge für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
5. Februar 2036
Masthühner sowie Mastgeflügel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 1,6
Jungtiere aller Lege- oder Zuchtgeflügelarten 1,6
Ziervögel 1,6
Alle Lege- oder Zuchtgeflügelarten 2,3
Mastschweine 3,3
Mastschweine von Suidae von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 2,8
Ferkel (Saug- und Absetzferkel) aller Suidae 2,8
Alle Suidae für Zuchtzwecke 4,1
Mastkälber 6 Monate 6,5
Schafe und Ziegen 6,2
Mastrinder; andere Wiederkäuer für Mastzwecke, ausgenommen Schafe, Ziegen und Mastkälber bis zu 6 Monaten; Camelidae für Mastzwecke 6,2
Alle anderen Wiederkäuer; alle anderen Camelidae 4
Equiden 6,2
Hasenartige 2,5
Salmoniden und Fische von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 6,8
Hunde 7,2
Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Bezeichnung des Zusatzstoffs Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b112-eo Ätherisches Kümmelöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Öl aus den Früchten von Carum carvi L.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Kümmelöl:

Ätherisches Öl gemäß der Definition des Europarats (CoE)(3), gewonnen aus den getrockneten reifen Früchten von Carum carvi L. durch Dampfdestillation, weitere Kondensation flüchtiger Bestandteile und Abtrennung von der wässrigen Phase durch Dekantieren

CAS-Nummer: 8000-42-8

Einecs-Nummer: 288-921-6

FEMA-Nummer: 2238

CoE-Nummer: 112

Spezifikationen:

d-Carvon: 45-65 %

d-Limonen: 30-50 %

Perillaldehyd: ≤ 0,5 %

Analysemethode (4)

Bestimmung von Limonen und Carvon (phytochemische Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) (Monografie des Europäischen Arzneibuchs 1817)

Masttruthühner 12
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von ätherischem Kümmelöl mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist erlaubt, sofern der Gehalt an Perillaldehyd in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln niedriger ist als bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffs in der Höchstmenge oder empfohlenen Menge für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
5. Februar 2036
Masthühner sowie Mastgeflügel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 9
Jungtiere aller Lege- oder Zuchtgeflügelarten 9
Ziervögel 9
Alle Lege- oder Zuchtgeflügelarten 13
Mastschweine 19
Mastschweine von Suidae von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 16
Ferkel (Saug- und Absetzferkel) aller Suidae 16
Alle Suidae für Zuchtzwecke 24
Mastkälber 6 Monate 35
Schafe und Ziegen 10
Mastrinder; andere Wiederkäuer für Mastzwecke, ausgenommen Schafe, Ziegen und Mastkälber bis zu 6 Monaten; Camelidae für Mastzwecke 11
Alle anderen Wiederkäuer; alle anderen Camelidae 10
Equiden 10
Hasenartige 10
Salmoniden und Fische von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 25
Hunde 25

Fußnote(n):

(1)

Natural sources of flavourings — Bericht Nr. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(3)

Natural sources of flavourings — Bericht Nr. 2 (2007).

(4)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

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