Präambel VO (EU) 2026/98
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung(1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/565 der Kommission(2) wurde eine Zubereitung aus 3-Nitrooxypropanol als Futtermittelzusatzstoff zugelassen.
- (2)
- Der Inhaber der Zulassung für den betreffenden Futtermittelzusatzstoff, DSM Nutritional Products Ltd, in der Union vertreten durch DSM Nutritional Products Sp. z o.o., hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 einen Antrag auf Änderung des Namens des Inhabers der Zulassung für den betreffenden Futtermittelzusatzstoff in „dsm-firmenich Switzerland Ltd., in der EU vertreten durch dsm-firmenich Austria GmbH” gestellt.
- (3)
- Die vorgeschlagene Änderung der Zulassungsbedingungen ist rein administrativer Art und erfordert keine Neubewertung des betreffenden Futtermittelzusatzstoffs. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wurde von dem Antrag in Kenntnis gesetzt.
- (4)
- Damit dsm-firmenich Switzerland Ltd. seine Rechte in Bezug auf das Inverkehrbringen wahrnehmen kann, ist es angezeigt, den Wortlaut der betreffenden Zulassung zu ändern.
- (5)
- Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/565 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (6)
- Da es nicht erforderlich ist, die mit der vorliegenden Durchführungsverordnung vorgenommenen Änderungen aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollte ein Übergangszeitraum vorgesehen werden, in dem die vorhandenen Bestände des Futtermittelzusatzstoffs aufgebraucht werden können.
- (7)
- Die in dieser Durchführungsverordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1831/oj.
- (2)
Durchführungsverordnung (EU) 2022/565 der Kommission vom 7. April 2022 zur Zulassung einer Zubereitung aus 3-Nitrooxypropanol als Futtermittelzusatzstoff für Milchkühe und Zuchtkühe (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd, in der Union vertreten durch DSM Nutritional Products Sp. z o.o.) (ABl. L 109 vom 8.4.2022, S. 32, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/565/oj).
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