Präambel VO (EU, Euratom) 2009/1296
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 12,
gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68(1), insbesondere auf die Artikel 63, 64, 65, 82 und die Anhänge VII, XI und XIII zum Statut sowie Artikel 20 Absatz 1, Artikel 64, 92 und 132 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Um für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eine Kaufkraftentwicklung parallel zu derjenigen für die nationalen Beamten der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union im Rahmen der jährlichen Überprüfung für 2009 angeglichen werden.
- (2)
- Der Vorschlag der Kommission zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge sollte im Lichte der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie als Teil der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Union geändert werden. Die Situation sollte zu einem angemessenen Zeitpunkt überprüft werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.
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