Präambel VO (EU, Euratom) 2010/564

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 12,

gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union, festgelegt durch die Verordnung(EWG, Euratom) Nr. 259/68 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 64 und Artikel 65 Absatz 2, die Anhänge VII, XI und XIII zum Statut sowie Artikel 20 Absatz 1, Artikel 64 und Artikel 92 der Beschäftigungsbedingungen,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

(1)
Von Juni bis Dezember 2009 haben sich die Lebenshaltungskosten in Lettland und Litauen wesentlich verringert; daher müssen die Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten angeglichen werden. —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.

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