Präambel VO (EU, Euratom) 2011/699

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union, festgelegt durch Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68(1), insbesondere auf die Artikel 64, 65 Absatz 2 und die Anhänge VII, XI und XIII zum Statut sowie Artikel 20 Absatz 1, Artikel 64 und Artikel 92 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Von Juni bis Dezember 2010 sind die Lebenshaltungskosten in Estland wesentlich gestiegen. Daher müssen die Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union angeglichen werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.

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