Artikel 21 VO (EU, Euratom) 2013/1311

Revision des MFR bei einer Erweiterung der Union

Finden zwischen 2014 und 2020 eine oder mehrere Erweiterungen der Union statt, so wird der MFR einer Revision unterzogen, um dem sich daraus ergebenden Mittelbedarf Rechnung zu tragen.

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