ANHANG I VO (Euratom) 2005/302

MUSTERFORMBLATT FÜR DIE MITTEILUNG DER GRUNDLEGENDEN TECHNISCHEN MERKMALE DER ANLAGEN

I-A.
REAKTOREN

Datum: …………

Hinweis:

1.
Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten.
2.
Der Hinweis „entfällt” kann auf nicht zutreffende Fragen gegeben werden. Die Kommission ist stets berechtigt, weitere Angaben zu dem betreffenden Fragebogen (oder Musterformblatt) zu verlangen, wenn sie dies für notwendig hält.
3.
Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg.

ANGABEN ZUR ANLAGE

1.
Bezeichnung
2.
Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummer und E-Mail-Adresse
3.
Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4.
Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5.
Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)
6.
Zweck und Typ
7.
Die Produktion beeinflussende Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.)
8.
Anordnung des Standorts (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.)
9.
Aufbau der Anlage:

a)
bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen
b)
Lagerzone für eingehendes Material
c)
Reaktorzone
d)
Prüf- und Experimentierzone, Laboratorien
e)
Lagerzone für ausgehendes Material
f)
Zone für Nuklearabfallentsorgung

10.
Zusätzliche Angaben für jeden Reaktor:

a)
thermische Nennleistung
b)
Ausgangs- oder besonderes spaltbares Material
c)
Anfangsanreicherungen des Reaktorkerns
d)
Moderator
e)
Kühlmittel

ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG

Beschreibung des Kernmaterials(*)

11.
Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
12.
Hinreichend detaillierte Skizzen der Brennelemente, Brennstäbe, Brennstoffplatten usw., die den allgemeinen Aufbau und die Gesamtabmessungen erkennen lassen (Vorkehrungen für den Brennstabwechsel sollten ggf. beschrieben werden mit Angabe, ob es sich dabei um einen Routinevorgang handelt.)
13.
Brennstoff (ggf. einschl. Material in Steuer- oder Trimmstäben):

a)
chemische Zusammensetzung oder Hauptlegierungsbestandteile
b)
mittlere Anreicherung je Brennelement
c)
Nenngewicht des Kernmaterials je Brennelement mit Auslegungstoleranzen

14.
Hüllwerkstoff
15.
Ggf. Verfahren zur Kennzeichnung einzelner Elemente, Stäbe, Platten usw.
16.
Sonstiges in der Anlage verwendetes Kernmaterial (kurze Angaben zu Material, Verwendungszweck und Art der Verwendung, z. B. als Booster-Stäbe)

Kernmaterialfluss

17.
Flussdiagramm mit Punkten, an denen Kernmaterial identifiziert oder gemessen wird; Materialbilanzzonen und Orte, an denen der Bestand für die Materialbuchführung bestimmt wird; geschätzter Kernmaterialbestand an diesen Orten unter normalen Betriebsbedingungen
18.
Voraussichtliche Nenndaten des Brennstoffkreislaufs:

a)
Core-Ladung
b)
erwarteter Abbrand
c)
jährliche Nachladung
d)
Nachladefrequenz (kontinuierlich oder während Abschaltung)
e)
Vorausschätzung des Durchsatzes und des Bestandes sowie der Ein- und Ausgänge

Kernmaterialhandhabung

19.
Anordnung des Lagerbereichs für unbestrahlten Brennstoff, grafische Darstellung der Lagerpositionen für unbestrahlten Brennstoff und Beschreibung der Verpackung
20.
Grafische Darstellung des Betriebsraums für die Vorbereitung und/oder Prüfung von unbestrahltem Brennstoff und der Reaktorladezone
21.
Grafische Darstellung der Transportausrüstung für frischen und bestrahlten Brennstoff einschließlich Nachlademaschinen oder -ausrüstungen
22.
Grafische Darstellung des Reaktordruckgefäßes mit Core-Position und Öffnungen; Beschreibung der Brennstoffhandhabung im Druckgefäß
23.
Grafische Darstellung des Reaktorkerns mit Gesamtanordnung, Gitter, Form, Gitterabstand und Core-Abmessungen; Reflektor; Lage, Form und Abmessungen der Steuerorgane; Experimentier- und/oder Bestrahlungspositionen
24.
Anzahl und Größe der Kanäle für Brennelemente und Steuerorgane im Core
25.
Lager für abgebrannten Brennstoff:

a)
grafische Darstellung des Lagerbereichs
b)
Lagermethode
c)
Auslegungskapazität des Lagers
d)
grafische Darstellung der Ausrüstung für die Handhabung des bestrahlten Brennstoffs
e)
Mindestabklingzeit vor dem Abtransport von abgebranntem Brennstoff
f)
grafische Darstellung und Beschreibung des Transportbehälters für abgebrannten Brennstoff (z. B. zur Prüfung der Versiegelungsmöglichkeit)

26.
Prüfzone für Kernmaterial (ggf.):

a)
kurze Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten
b)
Beschreibung der wichtigsten Ausrüstungen (z. B. heiße Zelle, Vorrichtungen zur Enthülsung und Auflösung von Brennstäben)
c)
Beschreibung der Transportbehälter für Kernmaterial und der Verpackung von Abfällen und Rückständen (z. B. zur Prüfung der Versiegelungsmöglichkeit)
d)
Beschreibung der Lagerzone für unbestrahltes und bestrahltes Kernmaterial
e)
Zeichnungen zu Obigem, falls nicht andernorts angeführt

Kühlmitteldaten

27.
Schematische Darstellung des Kühlmittelflusses gemäß den Erfordernissen der Wärmebilanzberechnungen (unter Angabe von Druck, Temperatur und Durchsatz an wichtigen Punkten)

KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE

Buchführungssystem

28.
Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems (Beschreibung des Posten- und/oder Mengenbuchführungssystems einschließlich der benutzten Prüfmethoden mit den veranschlagten Genauigkeitsgraden; Lieferung von Blankomustern der bei allen Kontroll- und Buchungsverfahren benutzten Formblätter). Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.

Realer Bestand

29.
Beschreibung der Verfahren, der Häufigkeit und der Methoden für die Aufnahme des realen Bestandes durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der wichtigsten Prüfmethoden und des veranschlagten Genauigkeitsgrads); Zugang zu Kernmaterial im Core und zu bestrahltem Kernmaterial außerhalb des Cores; erwartete Strahlenpegel

SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN

30.
Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle.
31.
Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben.

I-B.
KRITISCHE UND NULLENERGIE-ANLAGEN

Datum: …………

ANGABEN ZUR ANLAGE

1.
Bezeichnung
2.
Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse
3.
Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4.
Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5.
Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)
6.
Zweck und Typ
7.
Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.)
8.
Anordnung des Standorts (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.)
9.
Aufbau der Anlage:

a)
bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen
b)
Lagerzone(n) für Kernmaterial
c)
Zone für den Zusammenbau von Brennelementen, Laboratorien usw.
d)
eigentliche kritische Anordnung(**)

10.
Zusätzliche Angaben(**):

a)
erwartete maximale Betriebsleistung und/oder erwarteter maximaler Neutronenfluss
b)
wichtigste Kernmaterialart(en) und Anreicherungsgrad
c)
Moderator
d)
Reflektor, Mantel
e)
Kühlmittel

ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG

Beschreibung des Kernmaterials

11.
Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
12.
Hinreichend detaillierte Skizzen der Brennelemente, Brennstäbe, Brennstoffplatten usw., die den allgemeinen Aufbau und die Gesamtabmessungen erkennen lassen
13.
Brennstoff (ggf. einschl. Material in Steuer- oder Trimmstäben)

a)
chemische Zusammensetzung oder Hauptlegierungsbestandteile
b)
Form und Abmessungen
c)
Anreicherung von Brennstäben, Brennstoffplatten usw.
d)
Nenngewicht des Kernmaterials mit Auslegungstoleranzen

14.
Hüllwerkstoff
15.
Ggf. Verfahren zur Kennzeichnung einzelner Elemente, Stäbe, Platten usw.
16.
Sonstiges in der Anlage verwendetes Kernmaterial (kurze Angaben zu Material, Verwendungszweck und Art der Verwendung, z. B. als Booster-Stäbe)

Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials

17.
Beschreibung einschl. grafischer Darstellung:

a)
Kernmateriallager- und -montagezonen und eigentliche kritische Anordnungen (Bestandsbereiche)
b)
geschätzter Umfang der Kernmaterialbestände in diesen Bereichen
c)
materielle Anordnung der Ausrüstungen für den Zusammenbau der Brennelemente und die Prüfung und Messung des Kernmaterials

und

d)
Transportwege des Kernmaterials

18.
Skizze des Cores der kritischen Anordnung mit Core-Tragkonstruktion, Abschirmung und Wärmeabführungssystem einschl. Beschreibung (für jede kritische Anordnung, wenn mehr als eine in der Anlage vorhanden sind)

KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE

Buchführungssystem

19.
Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems (Beschreibung des Posten- und/oder Mengenbuchführungssystems einschließlich der benutzten Prüfmethoden mit den veranschlagten Genauigkeitsgraden; Lieferung von Blankomustern der bei allen Kontroll- und Buchungsverfahren benutzten Formblätter). Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.

Realer Bestand

20.
Beschreibung der Verfahren, der Häufigkeit und der Methoden für die Aufnahme des realen Bestandes durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der wichtigsten Prüfmethoden und des veranschlagten Genauigkeitsgrads); Zugang zu Kernmaterial im Core und zu bestrahltem Kernmaterial außerhalb des Cores; erwartete Strahlenpegel

SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN

21.
Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle.
22.
Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben.

I-C.
KONVERSIONS-, FABRIKATIONS- UND WIEDERAUFBEREITUNGSANLAGEN

Datum: …………

ANGABEN ZUR ANLAGE

1.
Bezeichnung
2.
Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse
3.
Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4.
Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5.
Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)
6.
Zweck und Typ
7.
Die Produktion beeinflussende Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.)
8.
Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.)
9.
Aufbau der Anlage:

a)
bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen
b)
Transportwege des Kernmaterials
c)
Lagerzone für eingehendes Kernmaterial
d)
alle wichtigen Verarbeitungszonen und -laboratorien
e)
Prüf- und Experimentierzonen
f)
Lagerzone für ausgehendes Kernmaterial
g)
Entsorgungsbereich für Nuklearabfall
h)
Analysenlaboratorium

ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG

Fluss, Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials

10.
Flussdiagramm mit Punkten, an denen Kernmaterial identifiziert oder gemessen wird; Materialbilanzzonen und Orte, an denen der Bestand für die Materialbuchführung bestimmt wird; geschätzter Kernmaterialbestand an diesen Orten unter normalen Betriebsbedingungen. Die Beschreibung sollte ggf. folgende Angaben enthalten:

a)
Chargengröße oder Durchsatz
b)
Lager- oder Verpackungsmethode
c)
Lagerkapazität
d)
Vorausschätzung des Durchsatzes und des Bestands sowie der Ein- und Ausgänge

11.
Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 Beschreibung und grafische Darstellung der Lagerzonen für Eingangsmaterial bei Wiederaufarbeitungsanlagen unter Angabe

a)
der Position der Brennelemente und Handhabungsvorrichtungen
b)
des Brennelementtyps einschl. Kernmaterialgehalt und Anreicherung

12.
Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 sollte die Beschreibung der Rezyklagestufe des Prozesses nach Möglichkeit einschließen:

a)
die Dauer der zeitweiligen Lagerung
b)
ggf. vorgesehene Zeitpläne für die externe Rezyklage

13.
Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 sollte die Beschreibung der Abfallstufe des Prozesses die Abfallmethode (Beseitigung oder Lagerung) umfassen.
14.
Zu jedem der in den Nummern 10 und 17 genannten Flussdiagramme sind unter Gleichgewichtsbedingungen und für die Betriebsarten gemäß Nummer 7 anzugeben:

a)
der Nenndurchsatz pro Jahr
b)
der Prozessbestand der Grundlage der Auslegungskapazität

15.
Beschreibung der normalerweise angewandten Verfahren zum vollständigen oder teilweisen Leerfahren der Anlage. Beschreibung der speziellen Probenahmen und der Punkte, an denen Messungen in Verbindung mit dem Leerfahren und der anschließenden Aufnahme des realen Bestandes durchgeführt werden, sofern diese Beschreibung nicht in den Angaben zu Nummer 10 enthalten ist

Beschreibung des Kernmaterials

16.
Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
17.
Der geschätzte Fluss des gesamten Kernmaterials und der geschätzte Kernmaterialbestand für die Lager- und Prozesszonen sind durch Flussdiagramme oder auf andere Weise zu beschreiben. Dabei sind anzugeben:

a)
physikalische und chemische Form
b)
Mengenbereich oder erwartete Höchstmengen für jede Kategorie von festem oder flüssigem Abfall
c)
Anreicherungsspanne.

KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE

Buchführungssystem

18.
Beschreibung des zur Erfassung und Mitteilung von Buchungsdaten und zur Erstellung von Materialbilanzen benutzten Buchführungssystems; Lieferung von Blankomustern der bei allen Verfahren verwendeten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.
19.
Es ist anzugeben, wann und wie oft — auch während der Kampagnen — Materialbilanzen erstellt werden. Beschreibung der Methoden und Verfahren zum buchmäßigen Ausgleich nach Aufnahme des realen Bestands
20.
Beschreibung der Verfahren zur Behandlung von Absender/Empfänger-Differenzen und zum buchmäßigen Ausgleich
21.
Beschreibung des Verfahrens zur buchmäßigen Berichtigung von Verfahrens- oder Schreibfehlern und Auswirkung auf Absender/Empfänger-Differenzen.

Realer Bestand

22.
Verweisung auf Nummer 15. Von der in den Flussdiagrammen gemäß den Nummern 10 und 17 dargestellten Ausrüstung sind die Posten zu kennzeichnen, die bei der Aufnahme des realen Bestandes als Behälter für Kernmaterial zu betrachten sind. Vorgesehener Zeitplan für die Aufnahmen des realen Bestands während der Kampagne

Mess-, Probenahme- und Analysemethoden

23.
Beschreibung des Verfahrens für jede Messung an dem angegebenen Punkt; die zur Bestimmung der tatsächlichen Gewichtsmengen oder Volumina benutzten Gleichungen oder Tabellen und vorgenommenen Berechnungen sind zu benennen. Es ist anzugeben, ob die Daten automatisch oder von Hand erfasst werden. Die Methode und die praktischen Verfahren der Probenahme sind für jeden bezeichneten Punkt zu beschreiben.
24.
Beschreibung der für Buchungszwecke angewandten Analysemethoden. Dabei ist möglichst auf ein Handbuch oder einen Bericht zu verweisen.

Kontrolle der Messgenauigkeit

25.
Beschreibung des für die Materialbuchführung benötigten Programms zur Qualitätskontrolle der Messungen einschließlich der Programme (mit Genauigkeitsangaben) zur kontinuierlichen Bewertung der Genauigkeiten und Abweichungen bezüglich der analytischen Gewichts- und Volumenbestimmungen und Probenahmen sowie der Programme zur Eichung der zugehörigen Geräte; Eichmethode für die Messeinrichtungen gemäß Nummer 24; Art und Qualität der für die Analysemethoden gemäß Nummer 24 verwendeten Standards; Art der benutzten Analyseneinrichtung; Eichmethode und -häufigkeit

Statistische Auswertung

26.
Beschreibung der Methoden zur statistischen Auswertung der durch Messkontrollprogramme zur Ermittlung der Messgenauigkeit und der Präzision und zur Abschätzung der Messunsicherheit gewonnenen Daten (d. h. Bestimmung der Standardabweichungen der zufälligen und systematischen Messfehler). Ferner Beschreibung der statistischen Verfahren, die zur Kombination einzelner Fehlerabschätzungen benutzt werden, um die Standardabweichungen des Gesamtfehlers bei Absender/Empfänger-Differenzen, Buchbestand, realem Bestand und nicht nachgewiesenem Material zu ermitteln

SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN

27.
Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle.
28.
Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben

I-D.
LAGEREINRICHTUNGEN(***)

Datum: …………

ANGABEN ZUR ANLAGE

1.
Bezeichnung
2.
Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse
3.
Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4.
Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5.
Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)
6.
Zweck und Typ
7.
Anordnung des Standorts (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.)
8.
Aufbau der Anlage mit baulicher Umschließung, Zäunen und Zugangsstraßen

ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG

Beschreibung des Kernmaterials

9.
Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
10.
Beschreibung des gesamten Kernmaterials der Anlage durch grafische Darstellung oder auf andere Weise mit folgenden Angaben:

a)
sämtliche Posten einschließlich der normalen Handhabungsvorrichtungen
b)
chemische Zusammensetzung oder Hauptlegierungsbestandteile
c)
Form und Abmessungen
d)
Anreicherung
e)
Nenngewicht des Kernmaterials mit Auslegungstoleranzen
f)
Hüllwerkstoff
g)
Verfahren zur Kennzeichnung der Posten

Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials

11.
Durch grafische Darstellung oder auf andere Weise sind zu beschreiben:

a)
Kernmateriallagerzonen (Bestandsbereiche)
b)
geschätzter Umfang der Kernmaterialbestände in diesen Bereichen
c)
Behälter für die Lagerung und/oder den Versand von Kernmaterial
d)
ggf. Wege und Ausrüstungen für den Kernmaterialtransport

KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE

Buchführungssystem

12.
Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems (Beschreibung des Posten- und/oder Mengenbuchführungssystems einschließlich der benutzten Prüfmethoden mit den veranschlagten Genauigkeitsgraden; Lieferung von Blankomustern der bei allen Kontroll- und Buchungsverfahren benutzten Formblätter). Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.

Realer Bestand

13.
Beschreibung der Verfahren und der Häufigkeit für die Aufnahme des realen Bestands durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der hauptsächlichen Prüfmethoden); veranschlagter Genauigkeitsgrad

SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN

14.
Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle
15.
Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben

I-E.
ISOTOPENTRENNANLAGEN

Datum: …………

ANGABEN ZUR ANLAGE

1.
Bezeichnung
2.
Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummer und E-Mail-Adresse
3.
Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4.
Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5.
Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)
6.
Bauzeitplan (falls Anlage noch nicht in Betrieb):

a)
Daten des Baubeginns
b)
Datum der Abnahme der Anlage
c)
Datum der Inbetriebnahme

7.
Zweck und Typ der Anlage (Nennkapazität für Trennarbeit, Anreicherungsmöglichkeiten usw.)
8.
Die Produktion beeinflussende Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.)
9.
Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.)
10.
Aufbau der Anlage:

a)
bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen
b)
bauliche Umschließung bestimmter Anlagenteile
c)
Transportwege des Kernmaterials
d)
Lagerzone für eingehendes Kernmaterial
e)
alle wichtigen Verarbeitungszonen und -laboratorien einschließlich der Zonen für Wägungen und Probenahme sowie der Dekontaminations-, Reinigungs- und Eingangszonen usw.
f)
Prüf- und Experimentierzonen
g)
Lagerzone für ausgehendes Kernmaterial
h)
Entsorgungsbereich für Nuklearabfall
i)
Analysenlaboratorium

ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG

Beschreibung des Kernmaterials

11.
Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
12.
Der geschätzte Fluss des gesamten Kernmaterials und der geschätzte Kernmaterialbestand für die Lager- und Prozesszonen sind durch Flussdiagramme oder auf andere Weise zu beschreiben. Dabei sind anzugeben:

a)
physikalische und chemische Form
b)
Anreicherungsspanne für Eingangsmaterial, Produkt und abgereicherte Phase ( „tails” )
c)
Mengenbereich oder erwartete Höchstmengen für jede Kategorie festen oder flüssigen Abfalls

Fluss, Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials

13.
Beschreibung der Lager- und Prozesszonen durch grafische Darstellung oder auf andere Weise. Dabei sind anzugeben:

a)
Probenahme- und Messpunkte
b)
Chargengröße und/oder Durchsatz
c)
Lager- oder Verpackungsmethode
d)
Lagerkapazität

14.
Zusätzlich zu Nummer 13 sind anzugeben:

a)
Trennkapazität
b)
Anreicherungstechniken oder -methoden
c)
mögliche Punkte für Eingangsmaterial, Produkt und abgereicherte Phase ( „tails” )
d)
Rückführungseinrichtungen
e)
Typ und Größe der verwendeten UF6-Zylinder, Verfahren zur Füllung und Entleerung

15.
Nötigenfalls Angabe des Energieverbrauchs
16.
Für jedes Flussdiagramm sind unter Gleichgewichtsbedingungen anzugeben:

a)
Nenndurchsatz pro Jahr
b)
realer Materialbestand im Prozess
c)
Materialverluste durch Leckagen, Zersetzung, Ablagerung usw.
d)
Modalitäten der systematischen Wartung der Anlage (periodische Abschaltungen oder kontinuierlicher Komponentenaustausch usw.)

17.
Beschreibung der speziellen Probenahme- und Messpunkte in Verbindung mit der Dekontaminierung der Ausrüstungen, die zur Wartung oder zum Austausch aus dem Prozess herausgenommen worden sind
18.
Beschreibung der Stelle, an der Prozessabfälle entsorgt werden, einschließlich der verwendeten Methode, der Dauer der Lagerung, der Art der Entsorgung usw.

KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE

Buchführungssystem

19.
Beschreibung des zur Erfassung und Mitteilung von Buchungsdaten und zur Erstellung von Materialbilanzen benutzten Buchführungssystems; Lieferung von Blankomustern der bei allen Verfahren verwendeten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.
20.
Es ist anzugeben, wann und wie oft — auch während der Kampagnen — Materialbilanzen erstellt werden. Beschreibung der Methoden und Verfahren zum buchmäßigen Ausgleich nach Aufnahme des realen Bestands
21.
Beschreibung der Verfahren zur Behandlung von Absender/Empfänger-Differenzen und zum buchmäßigen Ausgleich
22.
Beschreibung der zur buchmäßigen Berichtigung aufgrund von Verfahrens- oder Schreibfehlern benutzten Methode und ggf. der Auswirkung auf Absender/Empfänger-Differenzen

Realer Bestand

23.
In der Beschreibung gemäß den Nummern 13 und 18 sind diejenigen Ausrüstungsgegenstände zu kennzeichnen, die für die Zwecke der Aufnahme des realen Bestandes als Behälter für Kernmaterial zu betrachten sind. Angabe des vorgesehenen Zeitplans für die Aufnahme des realen Bestands

Mess-, Probenahme- und Analysemethoden

24.
Zur Bezeichnung der Probenahme- und Messpunkte ist auf die Angaben in Nummern 13 und 17 zu verweisen.
25.
Beschreibung des Verfahrens für jede Messung an dem angegebenen Punkt; die zur Bestimmung der tatsächlichen Gewichtsmengen oder Volumina benutzten Gleichungen oder Tabellen und vorgenommenen Berechnungen sind zu benennen. Es ist anzugeben, ob die Daten automatisch oder von Hand erfasst werden. Die Methode und die praktischen Verfahren der Probenahme sind für jeden bezeichneten Punkt zu beschreiben. Die Zahl der entnommenen Proben und die Ausschusskriterien sind anzugeben.
26.
Beschreibung der für Buchungszwecke angewandten Analysemethoden. Dabei ist möglichst auf ein Handbuch oder einen Bericht zu verweisen.

Kontrolle der Messgenauigkeit

27.
Beschreibung der Programme zur kontinuierlichen Bewertung der Messgenauigkeit und der Abweichungen bei den Gewichts- und Volumenbestimmungen und den Probenahmen sowie der Programme zur Eichung der entsprechenden Geräte
28.
Beschreibung der Art und Qualität der für die Analysemethoden gemäß Nummer 26 verwendeten Standards und der Art der benutzten Analysenausrüstung; Eichmethode und -häufigkeit

Statistische Auswertung

29.
Beschreibung der Methoden zur statistischen Auswertung der durch Messkontrollprogramme zur Ermittlung der Messgenauigkeit und der Präzision und zur Abschätzung der Messunsicherheit gewonnenen Daten (d. h. Bestimmung der Standardabweichungen der zufälligen und systematischen Messfehler). Ferner Beschreibung der statistischen Verfahren, die zur Kombination einzelner Fehlerabschätzungen benutzt werden, um die Standardabweichungen des Gesamtfehlers bei Absender/Empfänger-Differenzen, Buchbestand, realem Bestand und nicht nachgewiesenem Material zu ermitteln

SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN

30.
Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle.
31.
Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben

I-F.
ANLAGEN, DIE MEHR ALS EIN EFFEKTIVES KILOGRAMM KERNMATERIAL VERWENDEN

Datum: ………… Zu allen nicht unter A bis E genannten Anlagentypen, die mehr als ein effektives Kilogramm Kernmaterial pro Jahr verwenden, sind folgende Angaben zu machen:

Angaben zur Anlage,

allgemeiner Aufbau der Anlage mit Angaben zur Materialverwendung und -buchführung, räumlichen Eingrenzung und Beobachtung,

Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1),

Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystem einschließlich der Verfahren zur Aufnahme des realen Bestandes,

sonstige für die Sicherungsmaßnahmen relevante Informationen.

Die zu diesen Punkten erforderlichen Angaben decken sich ggf. mit denen für die Anlagentypen in den Abschnitten C, D bzw. E dieses Anhangs.

I-G.
ANLAGEN, FÜR DIE DIE AUFNAHME IN DIE CATCH-ALL-MATERIALBILANZZONEN (CAM) IN BETRACHT KOMMEN

Datum: ………… Bei diesen Anlagen wird der Gesamtbestand als Summe des Bestandes jeder dort befindlichen Kernmaterialkategorie berechnet, jeweils als prozentualer Anteil folgender Höchstwerte:
abgereichertes Uran350000 g oder
Thorium200000 g oder
Natururan100000 g oder
schwach angereichertes Uran1000 g oder
hochangereichertes Uran5 g oder
Plutonium5 g
Beispiel:
a)
Der Besitz von 4 g Plutonium entspricht einem prozentualen Bestand von 80 % (4/5);
b)
der Besitz von 1 g hochangereichertem Uran plus 20000 g Natururan entspricht einem prozentualen Bestand von 40 % (1/5 +20000/100000).

ANGABEN ZUR ANLAGE UND ZUM KERNMATERIAL

1.
Bezeichnung
2.
Eigentümer und/oder Betreiber
3.
Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse
4.
Art des Kernmaterials
5.
Beschreibung der zur Lagerung und Handhabung benutzten Behälter
6.
Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)

KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE

Die Verpflichtungen des Besitzers wurden wie folgt vereinfacht:
A.
Begrenzungen für Besitz/Bewegungen

Übersteigt jeder einzelne Eingang von Kernmaterial die oben genannten Mengen oder übersteigt der „prozentuale Bestand” der Anlage zu irgendeinem Zeitpunkt 100 %, ist unverzüglich die Kommission zu benachrichtigen.

B.
Zu führende Buchungs-/Betriebsprotokolle

Die Buchungs-/Betriebsprotokolle sind so zu führen, dass eine zügige Nachprüfung der Berichte an die Kommission sowie jeder Korrektur zu diesen Berichten möglich ist.

C.
Bestandsänderungsberichte (ICR)

Nur bei Bestandsänderungen vorzulegen.

Ein Hinweis auf unübliche Bestandsänderungen und Korrekturen oder auf sonstige im Bericht erscheinende Informationen sollte beigefügt werden. Insbesondere sollten Name und Anschrift jeder Stelle angegeben werden, an die Material versandt (einschließlich Ausfuhren) oder von der Material bezogen wird (einschließlich Einfuhren).

Auch wenn im Jahresverlauf keine Bestandsänderung eingetreten ist, ist der Endbuchbestand nach Kategorien zum 31. Dezember zu melden. Diese Meldung ist bis zum 31. Januar jedes Jahres der Europäischen Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg, zu übermitteln.

D.
Berichtsformblatt

Der Bericht nach vorstehendem Abschnitt C kann formlos mit einem Schreiben erstattet werden.

I-H.
ABFALLBEHANDLUNGSANLAGEN ODER ABFALLLAGER(****)

Datum: …………

ANGABEN ZUR ANLAGE

1.
Bezeichnung
2.
Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse
3.
Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4.
Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5.
Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)
6.
Zweck und Typ
7.
Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.).
8.
Aufbau der Anlage:

a)
bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen
b)
Transportwege des Kernmaterials
c)
Entsorgungsbereiche für Nuklearabfall
d)
alle wichtigen Verarbeitungszonen und -laboratorien
e)
Prüf- und Experimentierzonen
f)
Analysenlaboratorium

ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG

Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials

9.
Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
10.
Beschreibung anhand von Zeichnungen oder auf andere Weise

a)
der Kernmateriallagerzonen (Bestandsbereiche)
b)
des geschätzten Umfangs der Kernmaterialbestände in diesen Bereichen
c)
der Behälter für die Lagerung und/oder den Versand von Kernmaterial
d)
ggf. der Wege und Ausrüstungen für den Kernmaterialtransport

KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE

Buchführungssystem

11.
Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems mit Lieferung von Blankomustern der bei den Buchführungs- und Kontrollverfahren benutzten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.

Realer Bestand

12.
Beschreibung der Verfahren, der Häufigkeit und der Methoden für die Aufnahme des realen Bestandes durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der wichtigsten Prüfmethoden und des veranschlagten Genauigkeitsgrads)

SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN

13.
Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle
14.
Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben

I-J.
SONSTIGE ANLAGEN(*****)

Datum: …………

ANGABEN ZUR ANLAGE UND ZUM KERNMATERIAL

1.
Bezeichnung
2.
Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse
3.
Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4.
Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5.
Art des Kernmaterials
6.
Beschreibung der für die Lagerung und Handhabung benutzten Behälter (z. B. zur Prüfung der Versiegelungsmöglichkeit)
7.
Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
8.
Bei Erzeugern von Erzen der mögliche Jahresdurchsatz der Anlage
9.
Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)

KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE

10.
Beschreibung der Verfahren für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle einschließlich der Verfahren für die Aufnahme des realen Bestands
11.
Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle

Fußnote(n):

(*)

Zu den Punkten 12 bis 15 sind Angaben für jeden Brennelementtyp in der Anlage zu liefern. Die Terminologie muss der gemäß Punkt 12 entsprechen.

(**)

Für jede kritische Anordnung anzugeben, sofern mehrere in der Anlage vorhanden sind.

(***)

Separate Anlagen, die im Allgemeinen nicht mit Reaktoren, Anreicherungs- und Konversions- oder Fabrikationsanlagen oder Anlagen zur chemischen Wiederaufarbeitung oder Rückgewinnung verbunden sind.

(****)

Separate Anlagen ausschließlich zur Handhabung, Lagerung oder Aufbereitung von Abfallstoffen (die nicht Bestandteil von Anlagen zur Anreicherung, Konversion, Fabrikation, chemischen Wiederaufbereitung oder Rückgewinnung oder von Reaktoren sind).

(*****)

„Sonstige” bezeichnet alle nicht in den Anhängen A bis H erfassten Anlagen, in denen Kernmaterial in Mengen von höchstens einem effektiven Kilogramm gewöhnlich verwendet wird. Das umfasst auch insbesondere die Erzeuger von Erzen (siehe Nummer 8).

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.