Artikel 4 VO (Euratom) 2006/66

Die Verordnung Nr. 17/66/Euratom wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

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