ANHANG VO (EWG) 68/827

KN-Code Warenbezeichnung
ex0101 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:
010110 – reinrassige Zuchttiere:
01011010 – – Pferde(*)
01011090 – – andere
010190 – andere:
– – Pferde:
01019019 – – – andere als zum Schlachten
01019030 – – Esel
01019090 – – Maultiere und Maulesel
ex0102 Rinder, lebend:
ex010290 – andere als reinrassige Zuchttiere:
01029090 – – andere als Hausrinder
ex0103 Schweine, lebend:
01031000 – reinrassige Zuchttiere(**)
– andere:
ex010391 – – mit einem Gewicht von weniger als 50 kg:
01039190 – – – andere als Hausschweine
ex010392 – – mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr
01039290 – – andere als Hausschweine
010600 Andere Tiere, lebend
ex0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren:
– frisch oder gekühlt:
ex020311 – – ganze oder halbe Tierkörper:
02031190 – – – andere als von Hausschweinen
ex020312 – – Schinken oder Schulter und Teile davon, mit Knochen:
02031290 – – – andere als von Hausschweinen
ex020319 – – anderes:
02031990 – – – anderes als von Hausschweinen
– – gefroren:
ex020321 – – ganze oder halbe Tierkörper:
02032190 – – – andere als von Hausschweinen
ex020322 – – Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen:
02032290 – – – andere als von Hausschweinen
ex020329 – – anderes:
02032990 – – – anderes als von Hausschweinen
ex020500 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
02050090 – von Eseln, Maultieren oder Mauleseln
ex0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
ex020610 – von Rindern, frisch oder gekühlt:
02061010 – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– von Rindern, gefroren:
ex02062200 – – Lebern:
– – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
ex020629 – – andere:
02062910 – – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
ex020630 – von Schweinen, frisch oder gekühlt:
– – von Hausschweinen:
ex02063020 – – – Lebern:
– – – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
ex02063030 – – – andere:
– – – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
02063080 – – andere als von Hausschweinen
– von Schweinen, gefroren:
ex020641 – – Lebern:
ex02064120 – – – von Hausschweinen:
– – – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
02064180 – – – andere
ex020649 – – andere:
ex02064920 – – – von Hausschweinen:
– – – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
02064980 – – – andere als von Hausschweinen
ex020680 – andere, frisch oder gekühlt:
02068010 – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– – andere:
02068091 – – – von Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln
ex020690 – andere, gefroren:
02069010 – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– – andere:
02069091 – – – von Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln
0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren
0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen:
– Fleisch von Schweinen:
ex021011 – – Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen:
02101190 – – – andere als von Hausschweinen
ex021012 – – Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon:
02101290 – – – andere als von Hausschweinen
ex021019 – – anderes:
02101990 – – – anderes als von Hausschweinen
– andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen:
02109100 – – von Primaten
02109200 – – von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia)
02109300 – – von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
ex021099 – – andere:
– – – Fleisch:
02109931 – – – – von Rentieren
02109939 – – – – anderes als von Pferden, Schafen, Ziegen oder Rentieren
– – – Schlachtnebenerzeugnisse:
– – – – andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen und Ziegen
02109980 – – – – – andere als Geflügellebern
ex040700 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht:
04070090 – andere als von Hausgeflügel
ex0408 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln:
– Eigelb:
ex040811 – – getrocknet:
04081120 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
ex040819 – – anderes:
04081920 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
– andere:
ex040891 – – getrocknet:
04089120 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
ex040899 – – andere:
04089920 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
04100000 Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
05040000 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar:
05111000 – Rindersperma
– andere:
051191 – – Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
ex051199 – – andere:
05119990 – – – andere als Flechsen und Sehnen, Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle
ex0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:
ex070960 – Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta:
– – andere als Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack:
07096091 – – – der Gattung Capsicum, zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsiscum-Oleoresinen(***)
07096095 – – – zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden(***)
07096099 – – – andere
ex0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren:
ex071080 – anderes Gemüse:
– – Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta:
07108059 – – – andere als Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
ex0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet:
ex071190 – anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen:
– – Gemüse:
07119010 – – – Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert:
ex071310 – Erbsen (Pisum sativum):
07131090 – – andere als zur Aussaat
ex07132000 – Kichererbsen:
– – andere als zur Aussaat
– Bohnen (Vigna spp. Phaseoulus spp.):
ex07133100 – – Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek:
– – – andere als zur Aussaat
ex07133200 – – Adzuki-Bohnen (Phaseolus oder Vigna angularis):
– – – andere als zur Aussaat
ex071333 – – Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris):
07133390 – – – andere als zur Aussaat
ex07133900 – – anderes:
– – – andere als zur Aussaat
ex07134000 – Linsen:
– – – andere als zur Aussaat
ex07135000 – Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor):
– – andere als zur Aussaat
ex071390 – anderes:
07139090 – – andere als zur Aussaat
0801 Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
0802 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet:
ex080290 – andere:
ex08029020 – – Areka-(Betel-)Nüsse und Kolanüsse
ex0804 Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet:
08041000 – Datteln
0902 Tee, auch aromatisiert
ex0904 Pfeffer (der Gattung Piper); Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Unterposition 09042010
09050000 Vanille
0906 Zimt und Zimtblüten
09070000 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
ex1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8:
11061000 – von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713
ex110630 – von Erzeugnissen des Kapitels 8:
11063090 – – andere als von Bananen
ex1108 Stärke; Inulin:
11082000 – Inulin
12021090 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, ungeschält, andere als zur Aussaat
12022000 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, geschält, auch geschrotet,
12030000 Kopra
1206400491 ex41206400499 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12071090 Palmnüsse und Palmkerne, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12072090 Baumwollsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12073090 Rizinussamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12074090 Sesamsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12075090 Senfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12076090 Saflorsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12079190 Mohnsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
ex12079298 Sheanüsse (Karitenüsse), auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12079991 Hanfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
ex12079998 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1208 Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl
1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
ex1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nicht gerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
ex12122000 – Algen der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin oder zur menschlichen Ernährung verwendeten Art
12123000 – Steine und Kerne von Aprikosen/Marillen, Pfirsichen (einschließlich Brugnolen und Nektarinen) oder Pflaumen
– andere:
ex121299 – – andere als Zuckerrüben:
ex12129980 – – – andere als Zuckerrohr, ausgenommen Zichorienwurzeln
12130000 Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets
ex1214 Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets:
ex121490 – andere:
12149010 – – Futterrüben, Steckrüben, Wurzeln zu Futterzwecken
– – andere:
ex12149091 und ex12149099 – – – in Form von Pellets und andere, ausgenommen:
– Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, künstlich getrocknet, ausgenommen Heu und Futterkohl sowie Erzeugnisse, die Heu enthalten
– Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen und Wicken, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
ex150200 Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503:
ex15020010 – zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, ausgenommen Fett aus Knochen und Abfallfett(***)
150300 Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet
1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1508 Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsaatöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1514 Rüböl (Raps- und Rübsenöl) und Senfsaatöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
ex1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle (ausgenommen Jojobaöl: 15159015) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
ex1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiter verarbeitet (ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs): 15162010)
ex1517 Margarine, genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516, ausgenommen der Unterpositionen 15171010, 15179010 und 15179093
1518400431 1518400439 Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
15220091 Öldrass und Soapstock aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen stammend, ausgenommen solche, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist
15220099 Andere Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, ausgenommen solche, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist
ex1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht:
– von Schweinen:
ex160241 – – Schinken und Teile davon:
16024190 – – – andere als von Hausschweinen
ex160242 – – Schultern und Teile davon:
16024290 – – – andere als von Hausschweinen
ex160249 – – andere, einschließlich Mischungen:
16024990 – – – andere als von Hausschweinen
ex160290 – andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten:
– – andere als Zubereitungen aus Blut aller Tierarten:
16029031 – – – von Wild oder Kaninchen
16029041 – – – von Rentieren
– – – andere:
– – – – andere als solche, die Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthalten:
– – – – – andere als solche, die Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthalten:
16029098 – – – – – – andere als von Schafen oder Ziegen
160300 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren
18010000 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
18020000 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
ex2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:
ex200190 – andere als Gurken oder Cornichons:
20019020 – – Früchte der Gattung „Capsicum” , mit brennendem Geschmack
ex2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006:
ex200590 – anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen:
20059010 – – Früchte der Gattung „Capsicum” , mit brennendem Geschmack
ex2206 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
22060031 bis 22060089 – andere als Tresterwein
ex2301 Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln:
23011000 – Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln
ex2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten:
23025000 – von Hülsenfrüchten
23040000 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
23050000 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
ex230700 Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh:
23070090 – Weinstein, roh
ex230800 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
23080090 – – andere, ausgenommen Traubentrester, Eicheln, Rosskastanien und andere Trester
ex2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:
ex230910 – Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
23091090 – – andere als solche, die Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023051 bis 17023099, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthalten
ex230990 – andere:
23099010 – – Solubles von Fisch oder Meeressäugetieren
– – andere:
ex23099091 bis 23099097 – – – andere als solche, die Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023051 bis 17023099, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthalten, ausgenommen:
– aus Luzernen- und Grassaft hergestellte Eiweißkonzentrate
– ausschließlich aus festen Abfallstoffen und Saft von der Herstellung der unter dem ersten Gedankenstrich genannten Konzentrate gewonnene Trockenerzeugnisse

Fußnote(n):

(*)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen (siehe Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Entscheidung 93/623/EWG der Kommission (ABl. L 298 vom 3.12.1993, S. 45)).

(**)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (siehe Richtlinie 88/661/EWG des Rates (ABl. L 382 vom 31.12.1988, S. 36), Richtlinie 94/28/EG und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABl. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(***)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (siehe Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 71) in der geltenden Fassung).

(****)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F der Kombinierten Nomenklatur (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87) festgesetzten Voraussetzungen.

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