Artikel 8 VO (EWG) 72/2843

Die Kommission nimmt Informationen über die Durchführung dieser Verordnung in ihren jährlichen Bericht über die Anwendung und Durchführung von handelspolitischen Schutzmaßnahmen auf, den sie gemäß Artikel 22a der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009(1) dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51).

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