Artikel 22 VO (EWG) 75/2777

(1) Die Verordnung Nr. 123/67/EWG des Rates vom 13. Juni 1967 über die gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch(1), zuletzt geändert durch den Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Januar 1973 zur Anpassung der Dokumente betreffend den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Europäischen Gemeinschaften(2), wird aufgehoben.

(2) Verweisungen auf die durch Absatz 1 aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung.

Die Verweisungen und Bezugnahmen auf die Artikel der genannten Verordnungen sind der Übereinstimmungstabelle im Anhang zu entnehmen.

Fußnote(n):

(1)

ABl. Nr. L 117 vom 19. 6. 1967, S. 2031/67.

(2)

ABl. Nr. L 2 vom 1. 1. 1973, S. 1.

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