Artikel 11 VO (EWG) 78/1883
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt für die ab 1. Januar 1978 getätigten Ausgaben. Artikel 7 findet jedoch ab 1. Januar 1979 Anwendung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.