Artikel 22 VO (EWG) 79/2173
Diese Verordnung tritt am 1. November 1979 in Kraft.
Artikel 16 Absatz 3 gilt auch für Verträge, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung durchgeführt wurden, wenn über die Freigabe der Kaution noch nicht entschieden worden ist.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.