Artikel 3 VO (EWG) 79/2806
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission auf Anfrage folgende ihnen verfügbaren Angaben über die unter die Verordnung (EWG) Nr. 2759/75 fallenden Erzeugnisse:
- a)
- die Marktpreise in den Mitgliedstaaten für die aus dritten Ländern eingeführten Erzeugnisse,
- b)
- die Preise auf den repräsentativen Märkten in dritten Ländern.
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