ANHANG I VO (EWG) 79/2968

BEGRIFFSBESTIMMUNG VON WEICHKÄSE AUS KUHMILCH

1. Weichkäse wird gesalzen oder gereift mit biologischen Zusätzen wie Schimmelkulturen, Hefen und anderen Organismen, die eine sichtbare Rinde auf der Oberfläche gebildet haben. Die Behandlung oder Reifung erfolgt in der Weise, daß der Käse sichtbar von außen nach innen reift. Der Fettgehalt in der Trockenmasse beträgt mindestens 50 %. Der Wassergehalt in der fettfreien Trockenmasse beträgt mindestens 65 %. Unter die Bezeichnung Weichkäse fallen jedoch keine Käse, die neben Schimmel, Hefen und anderen Organismen auf der Oberfläche auch Blauschimmel oder andere, im Teig aufweisen.

2. Folgende unvollständige Liste dient nur der Veranschaulichung, um Käsesorten zu nennen, die gewöhnlich der Begriffsbestimmung von Absatz 1 entsprechen:

Bibress

Brie

Camembert

Cambré

Carré de l'Est

Chaource

Coulommiers

Epoisse

Herve

Limbourg

Livarot

Maroilles

Münster aus Frankreich und Deutschland auf beiden Rheinseiten

Pont-l'Evêque

Reblochon

St. Marcellin

Taleggio

N.B.:

Um unter die Bezeichnung Weichkäse zu fallen, müssen die vorgenannten Käsesorten der angegebenen Begriffsbestimmung entsprechen.

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