ANHANG I VO (EWG) 79/2968
BEGRIFFSBESTIMMUNG VON WEICHKÄSE AUS KUHMILCH
1. Weichkäse wird gesalzen oder gereift mit biologischen Zusätzen wie Schimmelkulturen, Hefen und anderen Organismen, die eine sichtbare Rinde auf der Oberfläche gebildet haben. Die Behandlung oder Reifung erfolgt in der Weise, daß der Käse sichtbar von außen nach innen reift. Der Fettgehalt in der Trockenmasse beträgt mindestens 50 %. Der Wassergehalt in der fettfreien Trockenmasse beträgt mindestens 65 %. Unter die Bezeichnung Weichkäse fallen jedoch keine Käse, die neben Schimmel, Hefen und anderen Organismen auf der Oberfläche auch Blauschimmel oder andere, im Teig aufweisen.
2. Folgende unvollständige Liste dient nur der Veranschaulichung, um Käsesorten zu nennen, die gewöhnlich der Begriffsbestimmung von Absatz 1 entsprechen:- —
Bibress
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Brie
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Camembert
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Cambré
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Carré de l'Est
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Chaource
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Coulommiers
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Epoisse
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Herve
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Limbourg
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Livarot
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Maroilles
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Münster aus Frankreich und Deutschland auf beiden Rheinseiten
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Pont-l'Evêque
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Reblochon
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St. Marcellin
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Taleggio
Bibress
Brie
Camembert
Cambré
Carré de l'Est
Chaource
Coulommiers
Epoisse
Herve
Limbourg
Livarot
Maroilles
Münster aus Frankreich und Deutschland auf beiden Rheinseiten
Pont-l'Evêque
Reblochon
St. Marcellin
Taleggio
N.B.:
Um unter die Bezeichnung Weichkäse zu fallen, müssen die vorgenannten Käsesorten der angegebenen Begriffsbestimmung entsprechen.
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