Artikel 1b VO (EWG) 79/357
Das Königreich Spanien führt die erste Grunderhebung 1987 gemäß dieser Verordnung durch. In dieser Erhebung wird die Lage nach den Rodungen und Anpflanzungen des Weinwirtschaftsjahres 1986/87 untersucht.
Die Portugiesische Republik führt die erste Grunderhebung 1989 durch. In dieser Erhebung wird die Lage nach den Rodungen und Anpflanzungen des Weinwirtschaftsjahres 1988/89 untersucht.
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