Artikel 1b VO (EWG) 79/357

Das Königreich Spanien führt die erste Grunderhebung 1987 gemäß dieser Verordnung durch. In dieser Erhebung wird die Lage nach den Rodungen und Anpflanzungen des Weinwirtschaftsjahres 1986/87 untersucht.

Die Portugiesische Republik führt die erste Grunderhebung 1989 durch. In dieser Erhebung wird die Lage nach den Rodungen und Anpflanzungen des Weinwirtschaftsjahres 1988/89 untersucht.

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