Artikel 9 VO (EWG) 79/357

Die für die Grunderhebung über die Lage nach Abschluß des Weinwirtschaftsjahres 1978/79 in Deutschland, Frankreich und Luxemburg, über die nach Abschluß des Weinwirtschaftsjahres 1981/82 in Italien und Griechenland, über die Lage nach Abschluß des Weinwirtschaftsjahres 1986/87 in Spanien und über die Lage des Weinwirtschaftsjahres 1988/89 in Portugal erforderlichen Ausgaben gehen in Höhe eines noch festzulegenden Pauschalbetrages zu Lasten der Gemeinschaft.

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