Artikel 10 VO (EWG) 80/565

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. April 1980 für Grunderzeugnisse, Erzeugnisse und Waren, die von diesem Tag an der Kontrolle unterworfen werden.

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