Artikel 1 VO (EWG) 81/3558

Die Ohrstecker, auch in einer sterilen Verpackung, aus vergoldetem oder versilbertem Stahl, bestehen aus einem Stift mit dekorativem Kopf und einer Hülse. Der Stift dient dazu, mit Hilfe eines Spezialgeräts das Ohrläppchen zu durchbohren und den Ohrstecker im Ohrläppchen zu befestigen. Sie gehören im Gemeinsamen Zolltarif zu Tarifstelle:

71171900
Phantasieschmuck:

A.
aus unedlen Metallen.

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