Artikel 27 VO (EWG) 83/918

Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich des Artikels 28 Sendungen von Waren mit geringem Wert, die unmittelbar aus einem Drittland an einen Empfänger in der Gemeinschaft versandt werden. Als „Waren mit geringem Wert” gelten Waren, deren Gesamtwert je Sendung 150 EUR nicht übersteigt.

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